US-Konkursgericht stimmt Regierungsplan zu General Motors darf aufgeteilt werden
Der Weg zur Zerschlagung des angeschlagenen Autokonzerns General Motors ist frei. Das Konkursgericht stimmte dem Plan der US-Regierung zu, die profitabelsten Unternehmensteile im Insolvenzverfahren in einen neuen GM-Konzern auszugliedern. Der Rest soll abgewickelt werden.
Ein US-Konkursgericht hat die Pläne für dem Umbau des angeschlagenen Autokonzerns General Motors (GM) genehmigt. Damit ist der Weg frei für das Vorhaben der US-Regierung, im Insolvenzverfahren möglichst schnell die profitabelsten Unternehmensteile in einen neuen GM-Konzern auszugliedern und die verbleibenden Firmenbereiche abzuwickeln.
"Verkauf ist notwendig"
Der Verkauf sei notwendig, um kurzfristige und bleibende Schäden von GM abzuhalten, entschied Bundesrichter Robert Gerber den Beschluss. Der Konzern hatte im Vorfeld des Urteils für eine Genehmigung geworben. Anonsten drohten katastrophale und unumkehrbare Folgen für den Konzern und die gesamte Autoindustrie, hatte GM-Anwalt Harvey Miller in der vergangenen Woche erklärt.
Die Regierung hatte damit gedroht, sich nach dem 10. Juli von der Finanzierung der GM-Insolvenz zurückziehen. Sie stützte den Konzern während des Verfahrens mit Milliardenhilfen und will gemeinsam mit Kanada als künftiger Eigentümer einsteigen. Einer schnellen Genehmigung des Verkaufs stellte sich jedoch eine Gruppe von Gläubigern in den Weg, die sich bei den staatlichen Rettungsbemühungen übergangen fühlen.
Alter GM-Konzern soll abgewickelt werden
Der Konkursrichter musste rund einen Monat nach dem GM-Antrag auf Insolvenz darüber entscheiden, ob der Traditionskonzern seine Filetstücke verkaufen darf. Ein "neuer GM-Konzern" soll die wertvollsten Sparten wie die Marken Chevrolet und Cadillac erhalten. Dieses neue Unternehmen soll laut den Plänen zu 60 Prozent im Besitz der US-Regierung sein. Kanada erhält 12,5 Prozent der Anteile, die Gewerkschaft UAW 17,5 Prozent. Zehn Prozent bleiben für Gläubiger des Konzerns. Die bisherigen GM-Aktionäre verlieren ihre Anteile. Der Rest des insolventen Unternehmens einschließlich einiger stillgelegter Fabriken bleibt als "alte GM" übrig und wird abgewickelt.
Mit Vermögenswerten über rund 82 Milliarden Dollar und Verbindlichkeiten von rund 173 Milliarden Dollar zum Zeitpunkt Ende März war die GM-Insolvenz die drittgrößte in der Geschichte der US-Wirtschaft. Nur die "Chapter 11"-Verfahren der US-Bank Lehman Brothers und des Telekommunikationskonzerns Worldcom waren größer.
"Chapter 11" beschreibt eines von mehreren Verfahren des US-Konkursrechts. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, kann es Gläubigerschutz nach "Chapter 11" (Kapitel 11) beantragen. Während das Insolvenzverfahren läuft, dürfen die Gläubiger dann nicht gerichtlich gegen die angeschlagene Firma vorgehen und ihre Schulden nicht eintreiben. Eine Zwangsvollstreckung ist damit ausgeschlossen. Stattdessen werden die Gläubiger zu Anteilseignern. Das betroffene Unternehmen erhält die Chance, als Ganzes weiterzuarbeiten, und wird nicht in Einzelteile zerschlagen oder verkauft. Das Management behält zudem die Kontrolle über die Geschäfte und führt sie zunächst weiter. Parallel wird gemeinsam mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet. Um in dieser Phase an frisches Geld zu kommen, setzen Unternehmen auf Kredite, Bürgschaften und staatliche Hilfen.