Multinationale Konzerne Hürden auf dem Weg zur globalen Mindeststeuer
Mehr Informationsaustausch mit Ländern wie den USA soll dabei helfen, dass Konzerne keine Steuerschlupflöcher ausnutzen. Wie weit ist das Projekt einer weltweiten Mindeststeuer?
Multinationale Konzerne können ihre Steuerlast durch Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme häufig erheblich reduzieren. Initiativen zum Kampf gegen Steuerschlupflöcher gibt es immer wieder. So wird im Bundestag heute über die Ratifizierung eines Abkommens mit den USA zum besseren Informationsaustausch in Steuerfragen beraten. Ein weiterer Schritt ist die geplante Einführung einer globalen Mindeststeuer.
Globale Akteure, nationale Steuergesetze
Es klingt spröde: "Abkommen über den Austausch länderbezogener Berichte". Dabei geht es bei dem Abkommen mit den USA um ein Thema, das in der globalen Wirtschaft von großer Bedeutung ist - wie kann gesichert werden, dass auch international tätige Unternehmen fair ihre Steuern zahlen.
"Wir haben global agierende Konzerne, aber natürlich nationale Steuereinheiten", sagt Katharina Beck, Finanzpolitikerin der Grünen. "Da ist es wichtig, ganz schnell miteinander in Informationsaustausch zu kommen. Und das war bisher eben nicht so, das musste auf Anfrage geschehen, jedes Jahr aufs Neue. Jetzt wird es automatisiert, und das ist sehr positiv zu bewerten."
Vorgaben der OECD
Der Informationsaustausch geht auf Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zurück. Dabei spielen insbesondere so genannte Verrechnungspreise eine Rolle, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erläutert. Dabei geht es darum, wie Kosten innerhalb eines Unternehmens über Ländergrenzen hinweg verteilt werden.
So können durch unternehmensinterne Verrechnungen Gewinne in Länder geschoben werden, in denen besonders niedrige Steuersätze gelten. Internationale Abkommen wie das mit den USA sollen für Abhilfe sorgen. Ziel ist es, Standards für die Unternehmen festzulegen, um einen unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern.
"Es sollte natürlich bestenfalls ersetzt werden durch die ganz großen Reformen, die auf OECD-Ebene jetzt kommen", sagt Rainer Kambeck, Steuerexperte bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK. "Die sind geplant für eine baldige Umsetzung. Da soll es ja schon im kommenden Jahr losgehen."
Steuern werden fällig, wo das Geld verdient wird
Schon vor zwei Jahren haben sich im Rahmen der OECD rund 130 Staaten weltweit auf eine globale Mindeststeuer geeinigt, die aus zwei Komponenten besteht. Unter anderem sollen internationale tätige Konzerne - insbesondere aus der Digitalbranche - nicht nur dort Steuern zahlen, wo der Firmensitz ist, sondern auch dort, wo sie ihre Geschäfte machen.
"Die Grundidee ist, dass die so genannten Marktstaaten dort, wo die die Gewinne gemacht werden, etwas mehr am gesamten Steueraufkommen partizipieren", sagt DIHK-Experte Rainer Kambeck. "Der zweite Gedanke dieser zweiten Säule ist eine weltweite Mindestbesteuerung, damit man das Steuersystem insgesamt fairer gestaltet."
Steuersatz von mindestens 15 Prozent
Einen Steuersatz von mindestens 15 Prozent sollen Unternehmen zahlen - viele Unternehmen in Deutschland begrüßen das, da die Steuersätze hierzulande höher liegen. Das Finanzministerium und die Grünen-Politikerin Beck betonen, man arbeite an der schnellen und unbürokratischen Umsetzung der internationalen Vereinbarungen für Deutschland.
Dazu will die Bundesregierung dieses Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, die Umsetzung ist für den 1. Januar 2024 geplant. "Gleichwohl haben die USA gerade im Rahmen des so genannten Inflation Reduction Act Steuervergünstigungen gemacht und eine Mindestbesteuerung eingeführt, die damit nicht ganz konform ist", so Beck.
Das zeigt: Auf dem Weg zur globalen Mindeststeuer gibt es noch einige Hürden. Insbesondere muss geklärt werden, wie hoch die Bemessungsgrundlagen sind, auf welchen Gewinn also die Mindeststeuer zu zahlen ist. Steuervergünstigungen in einzelnen Ländern können die ansonsten gültigen Regeln aushebeln.