Vor EuGH-Urteil Ist die Pkw-Maut diskriminierend?
Schon vor ihrer Einführung reichte Österreich Klage gegen die geplante Pkw-Maut ein. Sie diskriminiere EU-Ausländer. Nun wird das Urteil erwartet. Die Knackpunkte des Verfahrens im Überblick.
Wie soll die geplante Maut funktionieren?
Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, soll sich an den Kosten für Straßenbau und -sanierung beteiligen, so die Idee hinter der Pkw-Maut. Die Benutzung von Bundesfernstraßen - vor allem also von Autobahnen - soll darum kostenpflichtig werden.
Das Gesetz sieht vor, dass deutsche Fahrzeughalter im Voraus eine Jahresvignette kaufen müssen. Der Preis für die Vignetten richtet sich nach Hubraum, Art des Motors und Schadstoffausstoß des jeweiligen Autos. Maximal soll er 130 Euro betragen. Um diesen Betrag wird dann wiederum die Kfz-Steuer für das jeweilige Auto gesenkt. Die deutschen Fahrzeughalter werden also in gleicher Höhe entlastet. Wer ein besonders umweltschonendes Auto fährt, soll sogar noch weniger Kfz-Steuer zahlen müssen.
Ausländer, die mit dem Auto auf deutschen Fernstraßen fahren, können wählen, ob sie eine Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder ein ganzes Jahr kaufen. Maximal fallen auch für Ausländer 130 Euro an. Eine Erstattung an anderer Stelle gibt es für sie nicht.
Insgesamt sollen mit der Maut jährlich rund 600 Millionen Euro in die Staatskasse gespült werden.
Was ist der rechtliche Streitpunkt?
Innerhalb der Europäischen Union herrscht das "Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit". Das bedeutet: Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Bürger des eigenen Landes.
Genau das sei aber bei der deutschen Pkw-Maut der Fall, sagt Österreich. Denn sie gelte faktisch nur für Ausländer. Deutschen Staatsbürgern würden die Kosten der Maut-Vignette auf die Kfz-Steuer angerechnet. Sie müssten unter dem Strich also nicht draufzahlen, weil sie an anderer Stelle entlastet werden. Österreicher und andere Ausländer, die mit ihrem Auto nach Deutschland fahren, werden dagegen voll zur Kasse gebeten. Deshalb seien sie nach EU-Recht diskriminiert, weil schlechter gestellt als Deutsche.
Wieso kann Österreich gegen ein deutsches Gesetz klagen?
Das "Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung vom Bundesfernstraßen", so die offizielle Bezeichnung der Pkw-Maut, ist ein deutsches Gesetz. Allerdings dürfen auch nationale Gesetze nicht EU-Recht zuwiderlaufen.
Verstößt ein Staat gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. In der Praxis ist es meistens die EU-Kommission, die ein solches Verfahren eröffnet. Aber auch andere EU-Staaten haben das Recht dazu. Dass sie davon Gebrauch machen, geschieht extrem selten. Österreich allerdings ist im Falle der Pkw-Maut diesen Weg gegangen.
Was hat der Generalanwalt am EuGH zur Pkw-Maut gesagt?
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat dem Gericht vorgeschlagen, die Klage Österreichs abzuweisen. Es sei legitim, dass Deutschland die Kosten für den Erhalt der Straßen auf die Benutzer der Straßen umlege. Und Ausländer würden bei der Pkw-Maut nicht schlechter behandelt als Deutsche, weil sie ja für ihre Vignetten nicht mehr als Deutsche zahlen müssten.
Die Tatsache, dass deutsche Autohalter bei der Kfz-Steuer entlastet würden, spiele keine Rolle. Denn Ausländer müssten ja in Deutschland gar keine Kfz-Steuer zahlen. Sie würden also nicht diskriminiert, bloß weil Deutsche hier weniger zahlen müssten. Man könne beide Gruppen insoweit gar nicht miteinander vergleichen.
Der Generalanwalt trennt also rechtlich strikt zwischen der Maut und der Kfz-Steuer. Die Richter sind an diesen Entscheidungsvorschlag aber nicht gebunden. Sie könnten auch zu einem anderen Urteil kommen. Doch: In der Mehrzahl der Fälle sind die Richter bislang dem Schlussantrag des Generalanwalts gefolgt.