Bundestag verlängert SoFFin bis 2014 Zwei Jahre mehr Zeit für die Bankenrettung
Der Bankenrettungsfonds SoFFin besteht bereits seit 2008. Ende 2010 lief er zunächst aus und wurde dann Anfang 2012 reaktiviert. Nun beschloss der Bundestag, dass Hilfsanträge zwei weitere Jahre möglich sind. Dies soll den Zeitraum bis zum Start eines europäischen Hilfsfonds überbrücken.
Der Bankenrettungsfonds SoFFin steht weitere zwei Jahre für mögliche Kapitalhilfen und Garantien bereit. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen von Union und FDP eine Verlängerung der Unterstützung für deutsche Kreditinstitute bis Ende 2014. Dies soll einen nahtlosen Übergang zu einem Rettungsfonds auf europäischer Ebene ermöglichen, dessen Start Anfang 2015 erwartet wird.
Banken tragen Verluste
Mit der Verlängerung des SoFFin ist eine wesentliche Änderung verbunden. Mögliche Verluste infolge der gewährten Hilfen müssen künftig die Geldhäuser auffangen und nicht mehr die Steuerzahler. Möglich wird dies durch eine Verzahnung des Finanzmarktstabilisierungsfonds mit dem sogenannten Restrukturierungsfonds, der seit 2011 mit Einnahmen aus der Bankenabgabe aufgebaut wird. In diesem Jahr summieren sich diese Zahlungen der Banken auf 692 Millionen Euro. Insgesamt sind es damit zum Jahresende etwa 1,27 Milliarden Euro.
Der SoFFin kann auf zwei Arten helfen: Mit Garantien kann er Banken die Aufnahme von Krediten auf den Kapitalmärkten erleichtern. Dafür stehen dem Bankenrettungsfonds bis zu 400 Milliarden Euro zur Verfügung. Weitere 80 Milliarden Euro sind dafür vorgesehen, den Geldhäusern direkt mit Kapital zu helfen.
Erst reaktiviert, nun verlängert
Ursprünglich war der SoFFin 2008 mitten in der Finanzkrise ins Leben gerufen worden und lief zunächst Ende 2010 aus. Danach konnten zunächst keine neuen Hilfsanträge gestellt werden. Die bis dahin gewährten Unterstützungen wurden allerdings fortgeführt. Als Reaktion auf die Ergebnisse europäischer Bankenstresstests und die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen an die Institute wurde der SoFFin Anfang 2012 reaktiviert und zunächst bis zum Jahresende befristet. Nun wurde diese Frist nochmals verlängert.