Arbeitsschutzstandards beschlossen "Niemals krank zur Arbeit"
Vor der geplanten schrittweisen Öffnung der Geschäfte hat die Bundesregierung bundesweite, einheitliche Arbeitsschutzregeln beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bewahrt werden.
Die Bundesregierung hat bundesweit einheitliche, ergänzende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beschlossen. Darin würden zehn Regeln "konkret und verbindlich formuliert", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. Wer in diesen besonderen Zeiten arbeite, brauche auch besonderen Schutz, so der SPD-Politiker.
Auf diese Standards könnten sich alle verlassen und daran müssten sich auch alle halten. Es werde zwar Kontrollen geben - im Vordergrund stünden aber "Beispiele und Beratung".
Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
So wenig Kontakt wie möglich
Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: "Niemals krank zur Arbeit", sagte Heil.
Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung zwar stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen.