Wettbewerbsrecht Bundeskartellamt nimmt PayPal ins Visier
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst PayPal eingeleitet. Es geht um den Verdacht der Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkungen des Preiswettbewerbs.
Das Bundeskartellamt überprüft den Bezahldienst PayPal. Die Bonner Wettbewerbshüter haben ein Verfahren gegen die Europa-Tochter des US-Konzerns eingeleitet, um zu untersuchen, ob PayPal eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert.
Konkret geht es um die Nutzungsbedingungen von PayPal, nach denen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen.
Geschädigte sind Verbraucher
"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."
Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. "Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten", unterstrich Mundt.
PayPal ist teuerster Anbieter für Online-Zahlungen
Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Denn je nach Zahlungsdienstleister müssen die Händler unterschiedliche Beträge zahlen, um diesen Dienst anbieten zu können. Diese Entgelte unterscheiden sich je nach Dienstleister zum Teil erheblich. Üblicherweise legen Händler die Beträge auf die Produktpreise um, so dass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten tragen.
Studien zufolge sei PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, berichtete die Wettbewerbsbehörde weiter.
Neue Befugnisse für das Kartellamt
Das Kartellamt hat ein Auge auf die boomende Internetwirtschaft geworfen, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem werden nun auch Amazon oder Facebook genauer unter die Lupe genommen.