Mängel bei Geldwäscheprävention BaFin verhängt Bußgeld gegen Commerzbank
Die Commerzbank hat laut der Finanzaufsicht ihre Aufsichtspflichten zur Geldwäscheprävention verletzt. Die BaFin verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro.
Nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Commerzbank ihre Aufsichtspflichten bei der Prävention von Geldwäsche verletzt. Das Institut muss daher Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro zahlen.
Hintergrund ist die Integration der Online-Tochter Comdirect Bank, die 2020 vollständig in den Konzern aufging. "In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben", so die Aufsichtsbehörde.
Darüber hinaus seien aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet worden.
Commerzbank: Probleme behoben
Eine Commerzbank-Sprecherin teilte dazu mit, die notwendige Anpassung von Prozessen und die Aktualisierung der Daten sei bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen worden. Im Zuge der Integration der Comdirect Bank seien Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten in der Direktbank überprüft worden. Daraus hätten sich Nachbearbeitungen ergeben.
Die Bank habe stets in in engem Austausch mit der BaFin gestanden, sagte die Sprecherin. Den Auflagen der Behörde sei die Commerzbank selbstverständlich nachgekommen. Der Bußgeldbescheid ist laut BaFin seit dem 28. März rechtskräftig.
Banken kommt bei der Verfolgung von illegalen Geldtransfers in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eine Schlüsselrolle zu. Unter anderem müssen sie bei auffallend hohen Geldeinzahlungen und sonstigen verdächtigen Geldflüssen die Aufsichtsbehörde informieren.