Verschärfte Corona-Maßnahmen Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab kommendem Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Mitte kommende Woche schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft. "Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz", erklärte das Ministerium auf Twitter. Ab Mittwoch müssen Beschäftigte also vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen.
Laut einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums dürfen Unternehmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter - bis auf Ausnahmen - auch mit der neuen 3G-Regelung nicht direkt abfragen. Allerdings müssen Arbeitgeber einen Nachweis verlangen, dass eines der 3Gs erfüllt ist. Wer also seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen.
Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben "eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können". In Anspruch genommen werden können demnach "die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers".
Ungeimpfte müssen selbst für Testnachweis sorgen
Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. "Stellt der Arbeitgeber lediglich Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, ist dies kein zertifizierter Nachweis", erklärte das Ministerium gegenüber der "Welt".
DGB unterstützt Testnachweispflicht
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Testnachweispflicht für Beschäftigte. "Da es auch andere, kostenfreie Instrumente des Infektionsschutzes gibt - allen voran die Impfung - sind die Beschäftigten aufgerufen, diese Möglichkeit wahrzunehmen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Es gelte hier nicht uneingeschränkt die sonst übliche Regelung, dass der Arbeitgeber für die Kosten des Arbeitsschutzes aufkommt.
Der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC) sieht keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Homeoffice für Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind und es ablehnen, sich vor Dienstantritt testen zu lassen. "3G im Betrieb muss rechtssicher ausgestaltet sein", forderte BAVC-Präsident Kai Beckmann in der "Bild"-Zeitung. Die Unternehmen müssten wissen, wer geimpft ist und wer nicht. "Und wer sich als Ungeimpfter nicht testen lassen will, hat keinen Anspruch auf Bezahlung oder Homeoffice. Das muss klar geregelt sein."