Kabinettsbeschluss Erleichterte Regeln zu Kurzarbeit verlängert
Firmen, die in Schwierigkeiten sind, können weiterhin zu erleichterten Bedingungen Kurzarbeit anmelden. Das Bundeskabinett verlängerte eine bestehende Regelung aus der Corona-Pandemie bis zum Sommer.
Die Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten bis Ende Juni 2023. Das Bundeskabinett verlängerte die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregeln um ein weiteres halbes Jahr. Betriebe können damit schon dann Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Normalerweise muss es mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein. Auch wird Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern weiterhin der Bezug des Kurzarbeitergelds ermöglicht.
Der Grund für die Verlängerung sind laut Medienberichten die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Lieferketten und Preise. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte, trotz der unsicheren wirtschaftlichen Situation sei die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Mit der Kurzarbeitsregelung schaffe die Regierung eine sichere Perspektive über den Winter hinaus.
60 Prozent des Nettolohns
Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausbezahlt, wenn Betriebe etwa wegen Produktionsausfällen Beschäftigte in eine Zwangspause schicken. Sie können damit eine Phase überbrücken, bis die Geschäfte wieder besser laufen. Damit sollen Arbeitsplätze erhalten, Kündigungen vermieden und Unternehmen gestützt werden.
Wenn ein Betrieb Kurzarbeit anmeldet, erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Nettolohns, Eltern 67 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialbeiträge allein, die dafür leicht gesenkt werden. Zu Hochzeiten der Pandemie waren die Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen stärker entlastet worden.