Wegen Haushaltssperre KfW stoppt Förderprogramme - folgen weitere?
Die Förderbank KfW nimmt für vier Wohn- und Bau-Förderprogramme keine Anträge mehr an. Sie zieht damit die Konsequenzen aus der Haushaltssperre der Bundesregierung. Weitere Programme könnten folgen.
Die KfW hat einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung könnten bis auf weiteres dafür keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden, teilte die Förderbank auf ihrer Homepage mit. Förderdarlehen und Investitionszusagen aus diesen Programmen, die bereits zugesagt sind, würden aber gewährt, heißt es.
Betroffen sind die Programme "Altersgerecht Umbauen", das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Allerdings könnten noch weitere Programme betroffen sein. Die KfW stehe im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden sei. Aktuell würden die jeweiligen Ministerien prüfen, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank.
Es fehlen 60 Milliarden Euro
Hintergrund des Stopps ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Außerdem hatten die Richter entschieden, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen.
Folglich sind weitere Milliarden-Hilfen für Zukunftsvorhaben gefährdet. Die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt sind noch unklar. Deshalb hat das Finanzministerium entschieden, vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.
Gegen die Umwidmung hatte die CDU geklagt. Folgen hat die Rechtssprechung nun allerdings auch für CDU-regierte Bundesländer: Zu den 60 Milliarden Euro Zukunftsinvestitionen gehören auch Subventionen für Chip-Fabriken in den CDU-geführten Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt.