Klima- und Transformationsfonds Ausgabensperre für KTF-Förderprogramme aufgehoben
Das Wirtschaftsministerium hat die Ausgabensperre für mehrere KTF-Förderprogramme wieder aufgehoben. Sie war nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt verhängt worden.
Die Ausgabensperre für mehrere Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums im Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist wieder aufgehoben. Das Ministerium teilte heute mit, ab sofort könnten wieder Anträge in den Förderprogrammen des Ministeriums im KTF gestellt und bereits vorliegende Anträge bewilligt werden - allerdings nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung.
Betroffen sind danach zum Beispiel ein Förderprogramm für Wärmepumpen oder für den Wasserstoffeinsatz in der Industrie. Auch Programme zur Dekarbonisierung der Industrie sowie Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe gehören dazu.
Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts
Das Ministerium hatte am 1. Dezember zentral für seine Förderprogramme im KTF eine Antrags- und Bewilligungspause verhängt. Sie war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November erforderlich. Danach durfte die Regierung 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Pandemie nicht rückwirkend in den KTF verschieben.
Von der Antrags- und Bewilligungspause des Wirtschaftsministeriums war die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) ausgenommen. Hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden, wie das Wirtschaftsministerium heute betonte.