Cum-Ex-Prozess Ex-Warburg-Chef Olearius beteuert seine Unschuld
Im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Warburg-Bank wurden bereits mehrere Menschen verurteilt. Auch ihr Ex-Chef Olearius steht nun vor Gericht. Er bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe.
Im Cum-Ex-Steuerprozess hat der ehemalige Chef der Hamburger Privatbank Warburg, Christian Olearius, die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. "Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt", sagte der 81-Jährige vor dem Bonner Landgericht.
"Ich weiß, dass ich unschuldig bin", sagte Olearius. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. "Eine Schädigung des Staates lag mir fern." Er sehe sich als Opfer einer "Vorverurteilung".
Olearius will von Leerverkäufen nichts gewusst haben
In den Unterlagen des Anwalts Hanno Berger, der bei den Geschäften als Berater fungierte und bereits zu zwei Haftstrafen verurteilt worden ist, sei von sogenannten Leerverkäufen keine Rede gewesen, betonte Olearius. Besagte Leerverkäufe sind ein zentrales Element von Cum-Ex-Aktiengeschäften, bei denen gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden und der deutsche Staat dadurch insgesamt Milliarden einbüßte.
Mit Blick auf umstrittene Treffen mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, sagte Olearius, Vorwürfe, er habe Scholz zu einer Verletzung seiner Amtspflichten überreden wollen, seien "abenteuerlich".
Steuerschaden in Millionenhöhe
Die Anklage wirft ihm 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, die zu einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro geführt haben sollen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Im Kern bezogen sich die Taten auf den Zeitraum 2006 bis 2011 und damit die Hochphase der Aktiendeals, die der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat wertete. Olearius hatte sich der Staatsanwaltschaft zufolge detailliert mit den Strategien des Bankhauses Warburg befasst und auch Cum-Ex-Geschäfte abgesegnet. Der Bankier bestreitet die Vorwürfe immer wieder.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Allein die Staatsanwaltschaft Köln führt aktuell noch rund 120 Ermittlungsverfahren im "Cum-Ex-Bereich", die sich ihren Angaben zufolge gegen rund 1.700 Beschuldigte richten.