Urteile im Dieselprozess Ex-Audi-Chef Stadler und Mitangeklagte legen Revision ein
Vor einer Woche wurden Ex-Audi-Chef Stadler und seine Mitangeklagten zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Nun legten alle dagegen Revision ein. Auch die Staatsanwaltschaft ficht eines der Urteile an.
Der Prozess gegen Audi-Manager wegen Abgasmanipulationen geht in die zweite Runde. Der ehemalige Vorstandschef des Autobauers, Rupert Stadler, und seine beiden Mitangeklagten haben Revision gegen die Urteile des Landgerichts München eingelegt, wie das Gericht mitteilte.
Das Vorgehen der drei Männer kommt unerwartet, weil die Bewährungsstrafen und Geldauflagen auf Absprachen zwischen ihnen und dem Gericht beruhten. Die Staatsanwaltschaft legte - wie erwartet - Revision nur gegen die Bewährungsstrafe für den früheren Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz ein. Für ihn hatten die Strafverfolger eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert und sich damit gegen die Absprache zwischen dem Gericht und Hatz gestellt.
Drei Mal Bewährungs- und Geldstrafen
Stadler war vor einer Woche nach einem Deal zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Betrugs verurteilt worden. Zudem soll er 1,1 Millionen Euro zahlen. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt und damit Betrugsvorwürfe eingeräumt. Ihm war vorgeworfen worden, von den Abgasmanipulationen gewusst, jedoch nichts unternommen zu haben, um den Verkauf manipulierter Dieselwagen zu stoppen.
Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden geäußert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe.
Der ehemalige Audi-Motorenchef Hatz war zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Buße von 400.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz gestand in dem Verfahren, zusammen mit dem Ingenieur Giovanni P. die Installation der Steuerungssoftware veranlasst zu haben. P. bekam wie Stadler eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 50.000 Euro.
Schriftliche Urteilsbegründung bis April 2024
Die Revision musste binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte. Erst dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Die Anwälte von P. sagten der Nachrichtenagentur dpa zufolge, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben.