Ein Arbeiter fertigt einen Schaltkasten in einer Produktionshalle (Archivbild)
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Altersvorsorge Mit der Betriebsrente Lücken im Alter schließen?

Stand: 12.07.2024 09:10 Uhr

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft oft nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Hier kann die betriebliche Altersvorsorge helfen, die Einkünfte im Rentenalter zu ergänzen.

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Die Betriebsrente könnte in Zukunft noch wichtiger werden, um im Alter die sogenannte "Rentenlücke" zu schließen, die durch eine immer niedrigere gesetzliche Rente entsteht. Einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Fürs Alter zusätzlich über die eigene Firma vorsorgen - das ist gerade für Beschäftige in größeren Betrieben seit Jahrzehnten Alltag. Beträge zur "klassischen" Betriebsrente wurden und werden vom Arbeitgeber dort oft in Form einer "Direktzusage" allein eingezahlt. Im Alter können sich die Betriebsrentner dann über ein zusätzliches Einkommen freuen.

15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, über eine so genannte "Entgeltumwandlung" wurde 2001 über das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingeführt. Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf eine Vorsorge, an der sich das Unternehmen beteiligen muss. Dieser Zuschuss liegt bei mindestens 15 Prozent des Bruttogehalts, das in Beiträge zur Vorsorge umgewandelt wird. Die Zuschusspflicht ist aber auf den Betrag der Sozialversicherungsbeiträge begrenzt, die der Arbeitsgeber bei der Entgeltumwandlung einspart, weil das Bruttogehalt niedriger ausfällt. Bei hohen Einkommen liegt der verpflichtende Zuschuss also unter diesen 15 Prozent.

Beide Partner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben Vorteile von der Regelung. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber spart Steuern auf den Teil der Beiträge, die er abführt, er kann diese innerhalb bestimmter Freigrenzen als Betriebsausgaben geltend machen.

Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben

Auch der Arbeitnehmer hat neben dem Zuschuss des Arbeitgebers weitere Vorteile, wie Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erläutert: "Der Arbeitnehmer spart innerhalb dieser Grenzen aus dem Brutto. Das heißt, er wandelt sofort einen Teil seines Geldes um, zahlt es in den Betriebsrentenvertrag ein und muss darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen."

Die Zahl der Verträge, über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, lag 2022 laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) bei knapp 17 Millionen (siehe Grafik). Viele Arbeitnehmer nutzen allerdings mehrere Verträge, um über den Betrieb fürs Alter zu sparen.

Viele Wege zur Betriebsrente

Eine solcher Vertrag kann auf verschiedene Weise geschlossen werden. In Deutschland gibt es dafür verschiedene so genannte "Durchführungswege". So kann ein Arbeitnehmer etwa eine Direktversicherung abschließen, also eine Rentenversicherungen, die dann im Alter eine regelmäßige Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung ermöglicht.

Größere Unternehmen nutzen dagegen oft eigene Pensionskassen, die speziell für die Altersvorsorge der Beschäftigten Geld anlegen. Auch in Pensionsfonds oder sogenannte Unterstüzungskassen fließen dort Mittel für die Zusatzrente der Beschäftigten.

Bessere Konditionen mit Sozialpartnermodell?

Aktuell bemüht sich das Bundesarbeitministerium (BAMS) darum, eine weitere Form der Altersvorsorge im Betrieb zu stärken: Beim sogenannten "Sozialpartnermodell" können Versorgungssysteme branchenübergreifend zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Zusätzlich sollen dabei Vorsorgeformen stärker gefördert werden, die die Chancen am Aktienmarkt besser nutzen können und damit potenziell höhere Erträge erwirtschaften.

Kleinere Firmen aus dem Mittelstand scheuten sich oft noch davor, eine betriebliche Altervorsorge anzubieten, sagt Wladimir Simonov, Geschäftsführer der Deutschen Mittelstandsversorgung GmbH, der Unternehmen in Sachen Betriebsrente berät. "Das ist leider die Herausforderung: dass sich viele Arbeitgeber unter diesem komplexen Thema wegducken. Sie befürchten zum Beispiel Haftungrisiken, hohe Kosten oder Chaos in der Verwaltung. Oder sie haben Bedenken, dass sie bei der Vertragsgestaltung schlecht beraten werden."

Laut Simonov ist ein bAV-Vertrag gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein Mittel, um Fachkräfte anzuwerben oder lange bei der Firma zu halten. Bislang nehmen nur zehn bis 20 Prozent der Arbeitnehmer in mittelständischen Betrieben das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge wahr.

Betriebsrente wird im Alter versteuert

Den Vorteilen aus Sicht des Arbeitnehmers stehen allerdings auch potenzielle Nachteile gegenüber. So muss die Betriebsrente im Alter versteuert werden. Dazu werden auf die Betriebsrente nach Ausschöpfung eines Freibetrages von derzeit 177 Euro monatlich auch Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Und auch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sinken durch die Beitragszahlungen des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge leicht, wie DIA-Experte Morgenstern erläutert: "Wenn der Arbeitnehmer in der Entgeltumwandlung selbst in den Betriebsrentenvertrag einzahlt, wird im Gegenzug seine Anwartschaft in der gesetzlichen Rente natürlich kleiner."

Die Weiterführung eines Vertrages zur bAV beim Wechsel des Arbeitgebers ist bei Direktversicherungen oder Pensionsfonds in der Regel unproblematisch. Allerdings muss der neue Arbeitgeber nur eine Direktversicherung anbieten, auf die die Ansprüche übertragen werden können. Alternativ kann ein neuer Vertrag geschlossen werden. Der alte Vertrag kann stillgelegt oder privat weiter bespart werden.

Höherer Arbeitsgeberzuschuss macht es attraktiv

Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge im Einzelfall lohnt, hänge maßgeblich von der Höhe des Zuschusses durch den Arbeitgeber ab, so Martin Klotz vom Geld-Ratgeber Finanztip: "15 Prozent Zuschuss sind ja gesetzlich vorgeschrieben, aber wenn es mehr ist, kommen wir natürlich eher in eine Rentabilität."

Klotz empfiehlt Arbeitnehmern auch, auf die Kosten der Verträge zu achten - besonders bei Direktversicherungen, die die beliebteste Variante bei kleineren Unternehmen sind. Hier sollte der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass er einen kostengünstigeren Gruppentarif für seine Mitarbeiter aushandelt.

Wer nicht mehr als das vorgeschriebene Minimum an Arbeitgeberbeiträgen zu seiner betrieblichen Vorsorge bekommt, sollte genau prüfen, ob sich diese Vorsorge für ihn lohnt. Ist der Arbeitgeber großzügiger, dann macht eine betriebliche Altersvorsorge zumeist Sinn.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 26. Juni 2024 um 07:14 Uhr.