Verbraucherschützer gegen Vodafone Sammelklage wegen Preiserhöhungen im Festnetz
Mit Preiserhöhungen im Festnetz-Internet hat Vodafone seine Kunden verärgert. Verbraucherschützer halten die Teuerung laufender Verträge für unzulässig - und haben nun eine Sammelklage eingereicht.
Wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet haben Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht. Die Teuerung laufender Verträge durch den Telekommunikationsanbieter sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestern mit.
Die Vorgeschichte dazu: Im Frühjahr hatte Vodafone damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Für Gigabit-Kabelkunden etwa ging es im Monatspreis von 40 auf 45 Euro hoch. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen.
Einseitige Preiserhöhungen in der Kritik
Zwar räumte Vodafone seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Doch das reicht den Verbraucherschützern nicht aus. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen, also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden.
"Der vzbv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam", sagt Verbandschefin Ramona Pop. Mit der Sammelklage setze man sich dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kundinnen und Kunden Geld direkt wiederbekommen können. "Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld."
Wie sich Verbraucher jetzt wehren können
Doch was müssen Vodafone-Kunden nun tun, um sich gegen die Preiserhöhung zu wehren? Nicht viel: Sie müssen sich lediglich in ein sogenanntes Klageregister eintragen, das wohl in einigen Wochen eröffnet wird. Die Sammelklage mache es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren, so vzbv-Chefin Pop.
Tatsächlich haben es die Verbraucher deutlich einfacher als früher; mit der neuen Sammelklage verbessert sich ihre Position. Sie müssen nämlich nicht mehr selbst die Konfrontation mit dem Unternehmen suchen. Vielmehr bestellt das Gericht - nach einem für die Verbraucher positiven Urteil - einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche der Verbraucher und überweist ihnen dann einen Betrag. Die Möglichkeit zu einer Sammelklage gibt es in Deutschland erst seit kurzem, Mitte Oktober trat das entsprechende Bundesgesetz dazu in Kraft.
Vodafone verweist auf Inflation
Vodafone betont derweil, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Das Unternehmen begründet die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien und weist mit dem Finger auf andere: Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher.
In der Tat wurde es in diesem Jahr auch bei anderen Telekommunikationsanbietern teurer, zum Beispiel drehte die United-Internet-Tochter 1&1 an der Preisschraube. Gegen diese Firmen richtet sich die Sammelklage jedoch nicht. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Preiserhöhungsvorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom vzbv.
Ein Verfahren mit Signalwirkung
Von dem Verfahren gegen Vodafone geht eine gewisse Signalwirkung für Unternehmen aus. Zwar geht es nur um fünf Euro pro Monat, die jeder Kunde zurückbekommen könnte. Je nachdem, wie viele Kunden mitmachen, könnte es für Vodafone bei einer Niederlage vor Gericht in Summe allerdings finanziell durchaus schmerzhaft werden.
Zudem könnte eine Gerichtsentscheidung pro Verbraucher eine abschreckende Wirkung auf andere Unternehmen haben - Firmen könnten bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen zukünftig vorsichtiger werden.