Einigung der Ampel-Koalition Mieter sollen CO2-Preis nicht mehr allein zahlen
Bislang waren die Kosten für die Klimaabgabe allein Sache der Mieter. Nun einigte sich die Bundesregierung darauf, dass auch die Vermieter einen Teil übernehmen müssen. Das ist aber abhängig vom Zustand des Gebäudes.
Die Bundesregierung hat sich auf eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter geeinigt. Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Stattdessen sollen ihre Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen - und zwar abhängig davon, wie klimafreundlich ihr Haus ist.
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.
Klimaabgabe abhängig von Gebäudezustand
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einigten sich nun auf ein Stufenmodell, wie ihre Ministerien mitteilten.
Vorgesehen sind zehn verschiedene Einstufungen zur Energiebilanz von Gebäuden. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Bilanz übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch dem hohen Energiestandard EH55 entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. EH55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt. Solche Neubauten wurden in den vergangenen Jahren staatlich gefördert und daher häufiger geplant.
Modernisierung auf Kosten der Mieter?
Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter etwa die Heizung ist, umso höher soll demnach die CO2-Last für den Vermieter ausfallen und umso größer die Entlastung für Mieter. Das soll Anreize für eine energetische Sanierung von Wohnungen setzen.
Nach Ansicht von Mietervertretern liegt hier aber auch ein Problem: Denn Vermieter können Kosten für eine solche Modernisierung derzeit auf ihre Mieter umlegen. Es bestehe also die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO2-Preises und zusätzlich noch die Modernisierung zahlen müssten.
Modell gilt nicht für Geschäfte und Büros
In welche Stufe die eigene Mietwohnung fällt, sollen Mieter jährlich relativ unkompliziert mit der Heizkostenabrechnung erfahren. Auf Vermieter könnte etwas Aufwand zukommen, denn sie brauchen Angaben zur Energiebilanz. Perspektivisch soll geprüft werden, ob das Modell auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden kann.
Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, soll das Stufenmodell nicht gelten. Hier sollen die Kosten zur Hälfte aufgeteilt werden - es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.
Neuregelung soll ab 2023 gelten
Bisher konnten Vermieter die Zusatzkosten komplett auf ihre Mieter abwälzen - obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekosten haben.
Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen sie demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl.
Die neue Regelung soll ab 2023 gelten - und damit ein halbes Jahr später, als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.