Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel Sieben Prozent auch für Milchersatzprodukte gefordert
Wer zum Pflanzendrink statt zur Kuhmilch greift, zahlt 19 statt sieben Prozent Mehrwertsteuer. Unverständlich für viele, die sich bewusst für diese Alternativen entscheiden. Aus den Reihen von Grünen und SPD kommen nun Änderungsvorschläge.
Vertreter von SPD und Grünen regen an, den Mehrwertsteuersatz auf Milchersatzprodukte zu senken. Diese sollten künftig - wie Kuhmilch - mit sieben statt 19 Prozent besteuert werden, so trage man geänderten Ernährungsgewohnheiten Rechnung.
"Ich kann mir sehr gut vorstellen, die Mehrwertsteuer auf Milchersatzprodukte bereits kurzfristig im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zum Jahressteuergesetz zum 1. Januar 2024 auf sieben Prozent zu reduzieren", sagte der Steuerexperte Tim Klüssendorf aus der SPD-Bundestagsfraktion der Zeitung "Welt am Sonntag". Eine Anpassung der unterschiedlichen Sätze bei Grundnahrungsmitteln wie Hafer- oder Sojadrinks sei lange überfällig.
Eine klimafreundliche Alternative
Unterstützung erhielt der SPD-Politiker vom Grünen-Abgeordneten Bruno Hönel: "Mit dem Wandel der Ernährungsgewohnheiten in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist beispielsweise Pflanzenmilch für viele eine alltägliche Alternative zu Kuhmilch geworden. Zudem ist sie klimafreundlicher", sagte Hönel. Die steuerliche Ungleichbehandlung stoße daher zu Recht auf Unverständnis und sei inhaltlich schwer aufrechtzuerhalten. Die Verwirklichung sei jedoch "abhängig von den Haushaltsspielräumen".
Zurückhaltend äußerte sich Till Mansmann von der FDP-Bundestagsfraktion. Er verwies auf die noch ausstehende Steuerschätzung, die im Herbst veröffentlicht wird. Auf Basis dieser könnten Entscheidungen getroffen werden. Auch Mansmann sieht Reformbedarf. Es könne nun jedoch nicht darum gehen, weiter Flickschusterei zu betreiben. "Man muss die ganze Umsatzsteuer mal auf den Prüfstand stellen", sagte er.
Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent. Ein reduzierter Satz von sieben Prozent subventioniert unter anderem Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren. Allerdings werden auch Produkte wie Schnittblumen, Tierfutter, Übernachtungen in Hotels und Gaststätten sowie auf Campingplätzen nur mit sieben Prozent besteuert; auf andere Grundnahrungsmittel wie beispielsweise Babynahrung hingegen werden 19 Prozent fällig.