EU-Gesetz für bessere Zahlungsmoral der Behörden Nach 30 Tagen muss das Geld auf dem Konto sein
Etliche Unternehmen in der EU gehen pleite, da sie ewig warten müssen, bis ihre öffentlichen Auftraggeber die Rechnungen beglichen haben. Seit heute gilt daher in der EU ein Gesetz, wonach Behörden das Geld nach 30 Tagen überwiesen haben müssen. Nur wenige Staaten haben es aber umgesetzt.
Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel
Der Auftrag ist ordnungsgemäß erledigt, die Ware ist geliefert - aber der Auftraggeber zahlt nicht. Leider ist so etwas kein Ausnahmefall. Besonders Behörden und andere öffentliche Auftraggeber haben in vielen europäischen Staaten eine miserable Zahlungsmoral.
"Man muss wissen, dass jede Woche in Europa Tausende kleine und mittlere Unternehmen bankrott machen, obwohl sie teilweise kerngesund sind - nur weil sie auf ihren Rechnungen sitzen bleiben. in einigen europäischen Ländern führte das zu einem regelrechten Notstand", sagt der Sprecher der EU-Kommission, Olivier Bailly.
Besonders gilt dies in den südeuropäischen Krisenstaaten. Dort lassen sich die Behörden im Schnitt bis zu einem halben Jahr Zeit, bis sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Italien zahlt zu spät
Der italienische Staat steht bei den Unternehmen mit fast 70 Milliarden Euro in der Kreide. Damit soll nun Schluss sein. Das neue EU-Gesetz legt klare Zahlungsziele fest: Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen spätestens nach 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen herrscht Vertragsfreiheit, wenn nicht anders vereinbart, gilt allerdings ein Zahlungsziel von 60 Tagen. Und weiter: Ist die Zahlungsfrist überschritten, werden nun auch hohe Verzugsszinsen fällig, nämlich acht Prozent zuzüglich zum gerade gültigen Basiszins. Dazu kommt eine pauschale Beitreibungsentschädigung, von mindestens 40 Euro pro Mahnung.
Barbara Weiler hat dieses Gesetz im EU-Parlament federführend bearbeitet. Die SPD-Politikerin sieht vor allem auch Vorteile für die deutsche Exportwirtschaft. "Beim Export in süd- oder osteuropäische Länder hatten deutsche Unternehmen großen Ärger. Das wird definitiv weniger, wenn diese Länder sich an die Richtlinie halten müssen."
Gesetz gilt nur in neun Ländern
Beschlossen wurden diese Regeln auf europäischer Ebene vor zwei Jahren, nun ist die Frist ausgelaufen, bis zu der die einzelnen EU-Staaten die europäische Richtlinie in nationales Recht hätten umsetzen müssen. Aber lediglich neun Länder hielten sich daran - also gerade jedes dritte Mitgliedsland.
Die Bundesrepublik gehört übrigens nicht dazu. Im Justizministerium heißt es beschwichtigend: In Deutschland gelten ohnehin schon die strengeren Zahlungsziele. Die gute Nachricht für die Unternehmen ist, dass sie die neuen Zahlungsfristen und die Verzugszinsen dennoch einfordern können. Darauf weist EU-Kommissionssprecher Bailly hin: "Selbst in einem Land, das das europäische Recht nicht rechtzeitig umgesetzt hat, können die Unternehmen die neuen Regeln bei Gericht einklagen."