EU-Bericht zu Rechtsstaatlichkeit Sorge um Ungarn und Polen
Zum ersten Mal stellt die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten vor. Darin geht es vor allem um Polen und Ungarn. Doch auch andere Länder bereiten Brüssel Sorgen.
Die EU-Kommission sieht in einer Reihe von Mitgliedstaaten Probleme wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Das geht aus einem Bericht der Kommission zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten hervor, der heute veröffentlicht werden soll.
"Ernsthafte Bedenken"
Bei der Unabhängigkeit der Justiz äußert die Behörde nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP "ernsthafte Bedenken" vor allem mit Blick auf Polen und Ungarn. Gegen die Länder laufen bereits seit Jahren Vertragsverletzungsverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Diese könnten bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen.
Probleme bei Korruption und Medienfreiheit
"Herausforderungen" auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit gebe es in unterschiedlichen Facetten aber auch in anderen EU-Mitgliedsländern. Der Bericht sieht etwa bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen Probleme in Ungarn, aber auch in Bulgarien, Kroatien, Tschechien und Malta.
"Politischer Druck auf Medien" sorge insbesondere in Bulgarien, Malta und Polen für Besorgnis, heißt es. Bei Ungarn äußert die Kommission Bedenken wegen der Übernahme unabhängiger Medien durch regierungsnahe Unternehmen.
In einigen Mitgliedstaaten seien Journalisten nicht nur Drohungen sondern auch verbalen und teils sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt, heißt es weiter. Die Kommission verweist dabei auf Beispiele insbesondere aus Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien.
Auch Deutschland im Fokus
Im Falle Deutschlands verweist die Kommission auf die laufende Diskussion, ob Justizminister in Bund und Ländern gegenüber Staatsanwälten weisungsbefugt sein sollten. Brüssel sieht aber generell genügend rechtliche Garantien, "um das Risiko eines Missbrauchs des Weisungsrechts zu mindern".
Erstmaliger Bericht über Rechtsstaatlichkeit
Die EU-Kommission stellt einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten zum ersten Mal vor. Ziel des jährlich geplanten Rechtsstaatsberichts ist es der Kommission zufolge, einen Dialog mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Grundwerte zu starten, um Probleme in Zukunft zu verhindern und die Demokratie zu stärken.
Darüber hinaus seien nationale Parlamente und Behörden aufgefordert, den Bericht zu diskutieren. Er könne als Ermutigung dienen, Reformen voranzutreiben.
Deutscher Vorschlag für Sanktionen
Mit Blick auf Verstöße gegen die Rechtstaatlichkeit will der deutsche EU-Vorsitz bei einem Treffen der Botschafter der Mitgliedstaaten seinen Vorschlag für finanzielle Sanktionen bei Verstößen zur Abstimmung stellen.
Der Vorschlag sieht die Kürzung oder Streichung von Geldern vor, wenn Rechtsstaatsverstöße die EU-Finanzen betreffen. Nötig für eine Annahme ist eine qualifizierte Mehrheit. Dies wären mindestens 15 Mitgliedstaaten, die für 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU stehen.