Urteil des EuGH Airlines haften für Verbrühung durch Kaffee
Eine Österreicherin verbrühte sich während ihres Fluges an heißem Kaffee, der umgekippt war. Dafür verlangte sie Schadensersatz - und bekam vor dem EuGH nun Recht.
Vor ein paar Jahren flog ein sechsjähriges Mädchen mit seiner Familie von Mallorca nach Wien. Sie saß neben ihrem Vater. Der ließ sich einen brühend heißen Kaffee servieren. Den Becher stellte er auf den Abstell-Tisch vor sich ab. Der Becher kam ins Rutschen und fiel um, so dass der heiße Kaffee auf den Oberschenkel und die Brust der Tochter floss. Das Mädchen erlitt starke Verbrühungen.
8500 Euro Schmerzensgeld gefordert
Die Eltern machten die Airline dafür verantwortlich und forderten für ihre Tochter Schmerzensgeld in Höhe von 8500 Euro. Es konnte nicht ermittelt werden, warum der Becher ins Rutschen kam. Die Airline meinte, sie hafte nur für Unfälle, die etwas mit dem Flug zu tun haben, etwa wenn es zu Turbulenzen kommt.
Der Europäische Gerichtshof ließ das nicht gelten und entschied: Eine Airline haftet für alle Unfälle. Das bedeutet: Wenn während des Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt und sich ein Passagier dabei verletzt, muss die Airline ihm eine Entschädigung zahlen.
(Aktenzeichen: C-532/18)