EU-Gericht Abramowitsch scheitert mit Klage gegen Sanktionen
Der russische Milliardär Abramowitsch hatte wegen der gegen ihn verhängten EU-Sanktionen geklagt. Doch ein EU-Gericht entschied nun: Das Einfrieren seiner Vermögenswerte ist rechtmäßig.
Der russische Oligarch und ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Niederlage erlitten. Das Gericht erklärte die gegen ihn verhängten Sanktionen der EU für rechtmäßig und wies seine Klage ab.
Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2.000 Personen und Organisationen Sanktionen. Im März 2022 fror sie das Vermögen von Abramowitsch ein. Begründet wurde das damit, dass er langjährige und enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin habe.
Abramowitsch ist unter anderem Hauptaktionär der Muttergesellschaft von Ewras, einem der größten russischen Stahl- und Bergbaukonzerne. Das EuG bestätigte, dass dieser Wirtschaftssektor eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung ist. Abramowitsch sei daher zu Recht auf die Sanktionsliste gesetzt und darauf belassen worden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit und damit Unionsbürgerschaft stehe dem nicht entgegen.
Abramowitsch kann vor EuGH ziehen
Abramowitsch klagte dagegen, allerdings erfolglos. Der Rat der Europäischen Union habe keinen Beurteilungsfehler begangen, als Abramowitsch auf die Sanktionsliste gesetzt worden sei, entschieden die Richter nun. Er werde dadurch nicht unverhältnismäßig in seinen Grundrechten eingeschränkt, zumal es die Möglichkeit gebe, für die Deckung von Grundbedürfnissen das eingefrorene Vermögen zu verwenden.
Auch sein Antrag auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro wegen Rufschädigung wurde zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.