Richtlinie ergänzt EU weitet Kampf gegen Menschenhandel aus
Im Kampf gegen Menschenhandel sollen in der EU künftig schärfere Gesetze gelten. Zwangsehen, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaft fallen nach der Reform darunter. Auch, wer diese Dienste in Anspruch nimmt, macht sich dann strafbar.
Der Kampf gegen den Menschenhandel in der EU soll effektiver werden. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich darauf verständigt, eine existierende Richtlinie zur Strafverfolgung umfassend zu erweitern.
Die geplanten Änderungen sehen nach Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem vor, dass Menschen bestraft werden können, die bewusst Dienste von Menschenhandel-Opfern in Anspruch nehmen. Das könnten zum Beispiel sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein. Die neuen Regeln sollen EU-weit gelten.
Längere Freiheitsstrafen für Menschenhändler
Zudem ist vorgesehen, dass Zwangsehen, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften künftig unter das Gesetz gegen Menschenhandel fallen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung vorgehen.
Die Taten sollen mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wären, die für solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen. Bei besonders schweren Delikten sollen sogar Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren verhängt werden.
In Strafverfahren wegen Menschenhandels soll zudem die Verbreitung von pornographischen Bildern oder Videos als erschwerender Tatbestand gelten.
Mehr als 7.000 Opfer von Menschenhandel in der EU
Nach Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 werden in der EU jedes Jahr mehr als 7.000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Da viele Straftaten nicht erfasst werden, dürfte die Dunkelziffer aber deutlich höher liegen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU wurden damals auf 2,7 Milliarden Euro geschätzt. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge Frauen und Mädchen, aber auch Männer sind betroffen - insbesondere durch Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.
Der belgische Justizminister Paul Van Tigchelt erklärte zu der Einigung, die überarbeitete Richtlinie werde die EU-Staaten in die Lage versetzen, besser gegen schreckliche Verbrechen vorzugehen. "Menschenhandel ist eine Straftat, die erhebliche Opfer fordert", kommentierte er. Bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die Vereinbarungen noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Anschließend haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, um die europäischen Regeln in nationales Recht umzusetzen.