Korruptionsaffäre in Österreich Kurz' Vertrauter verweigert Aussage
In der Korruptionsaffäre rund um Österreichs Ex-Kanzler Kurz sollte dessen früherer Vertrauter Schmid heute vor dem U-Ausschuss aussagen. Überraschend kündigte Schmid dann aber an, die Aussage zu verweigern. Er verwies auf die Gefahr, sich selbst zu belasten.
Die für heute in Wien anberaumte Sitzung des Untersuchungsausschusses, der die Korruptionsaffäre in der ÖVP untersucht, war mit Spannung erwartet worden. Denn vor dem Gremium sollte Thomas Schmid aussagen - ehemaliger Spitzenbeamter im Finanzministerium, früherer Chef der österreichischen Staatsholding ÖBAG und einstiger Vertrauter des früheren österreichischen Kanzlers Sebastian Kurz.
Doch Schmid ließ die Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss platzen. Zum einen laufe er Gefahr, sich auf diesem Wege selbst zu belasten, begründete der 47-Jährige seine Entscheidung. Zum anderen führte er an, dass seine Befragung durch die Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sei.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Doris Bures, reagierte mit Kritik auf Schmids zurückgezogene Aussage und drohte mit einem Bußgeld, sollte sich diese Verweigerung als nicht berechtigt erweisen.
Schmid droht Strafe
Monatelang hatten die Abgeordneten auf Schmids Erscheinen gewartet. Entsprechend groß war im Anschluss die Enttäuschung Die FPÖ sprach von einem der "schwärzesten Tag des Parlamentarismus".
Bei der Befragung im Ausschuss kam es zu einem Frage-Antwort-Spiel. Die Parlamentarier trugen ihre Fragen zweifach vor, jedes Mal verweigerte Schmid. Das könnte nun teuer für ihn werden: der U-Ausschuss will nun eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Die Strafe kann sich auf 500 bis 5.000 Euro belaufen, bei Wiederholung gar auf 10.000 Euro.
Streit um Inhalte Befragung
Bereits im Vorfeld der erwarteten Aussage hatte es Streit darüber gegeben, zu welchen Inhalten Schmid überhaupt befragt werden darf. Schließlich einigten sich - mit Ausnahme der ÖVP - alle beteiligten Parteien darauf, dass die Themen, zu denen die Staatsanwaltschaft Schmid noch nicht abschließend befragt hat, ausgeschlossen werden sollen.
Um die ÖVP daran zu hindern, auch andere Fragen zu stellen, griff deren Koalitionspartner zu einem Trick. Die grüne Justizministerin rief in einem einmaligen Schritt den Verfassungsgerichtshof an. Der soll klären, ob Schmid zu den nicht abgeschlossenen Themenkomplexen befragt werden darf. Ein Urteil steht noch aus, doch laut Gesetz darf im U-Ausschuss nichts gefragt werden, was vor dem obersten Gericht noch anhängig ist.
Schmid untermauert Vorwürfe gegen Kurz
Schmids jüngste Aussagen hatten in Österreich nochmals Aufsehen erregt und Ex-Kanzler Kurz zusätzlich schwer belastet. Im Finanzministerium will Schmid daran mitgewirkt haben, Kurz mit teilweise gefälschten Umfragen an die Macht zu hieven. An die ÖBAG-Spitze soll Schmid wiederum mit Kurz' Hilfe gekommen sein. Der bestreitet beides.
"Wie frei der Wille sein kann, ist fraglich"
In einer Sondersitzung des Nationalrats zweifelten auch andere ÖVP-Politiker erneut den Wahrheitsgehalt von Schmids Aussagen an, etwa die Abgeordnete Corinna Scharzenberger: "Es geht um ein Einvernahmeprotokoll eines Herrn Schmid, der sich mit der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) einen Sonderstatus ausverhandeln möchte als Kronzeuge."
Damit er Kronzeuge werden könne, müsse er einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leisten, das Ganze müsse freiwillig passieren - und drittens brauche es die "innere Umkehr", so Schwarzenberger weiter. "Wie frei der Wille sein kann, wenn das quasi sein einziger Rettungsweg ist, ist fraglich."
Opposition fordert Neuwahlen
Die Opposition sieht die Bundesregierung durch den Skandal handlungsunfähig und fordert Neuwahlen. Entsprechende Anträge gingen aber im Parlament wegen der Regierungsmehrheit nicht durch.