Papier von Verfassungsrechtlern Unterstützung für AfD-Verbotsverfahren
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will ein Verbot der AfD auf den Weg bringen. Ein solcher Antrag beim Verfassungsgericht habe Aussicht auf Erfolg - sagen jetzt mehrere Rechtsexperten.
Schon seit längerer Zeit wird über ein Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dazu gekommen ist es bislang nicht. Mehr als 100 Abgeordnete unterschiedlicher Parteien wollen das ändern und trommeln im Moment für eine Mehrheit im Bundestag. Unterstützung bekommen sie von Verfassungsrechtlern.
In einem Schreiben an den Innen- und den Rechtsausschuss äußern sich insgesamt 17 Professorinnen und Professoren verschiedener Hochschulen. Darin schreiben sie, dass ein Verbotsverfahren, wie es von 113 Bundestagsabgeordneten zuletzt beantragt wurde, "Aussicht auf Erfolg hat". Die Stellungnahme liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Juristen beklagen "völkisch-nationalistische Ideologie"
Eine "völkisch-nationalistische Ideologie" werde von der Breite der AfD getragen, heißt es in dem Papier. Die Unterzeichner sprechen von einer Abwertung bestimmter Personengruppen. Eine "identitäre Volks- bzw. Gesellschaftskonstruktion, zu Lasten individueller Menschenrechte" stehe in klarem Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Der AfD-Bundesvorstand grenze sich von dieser Ideologie und den Akteuren nicht ab.
Die AfD duldet vielmehr verfassungsfeindliche Positionen in der Partei, lässt sie gewähren und macht sie sich so zu eigen.
Ein wichtiger Teil der AfD-Strategie sei außerdem eine "Delegitimierung politischer Akteure sowie demokratischer Prozesse", die über eine "legitime Staatskritik" weit hinausgehe. Eine solche strategische Delegitimierung gefährde die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, heißt es in der Stellungnahme.
Materialsammlung mit Belegen
Die Autoren verweisen auf Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Dies sehen die Rechtsexperten bei der AfD als erfüllt an.
Angehängt an das Schreiben ist eine Materialsammlung mit Social-Media-Beiträgen, Redeausschnitten und anderen öffentlichen Aussagen von AfD-Politikern, die die "verfassungsfeindlichen Umtriebe der AfD" belegen sollen.
Mehrheit im Bundestag nötig
Ein Parteiverbot kann beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Dieser Antrag kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung kommen. Das Ziel der parteiübergreifenden Gruppe ist es, dass das Parlament einen entsprechenden Beschluss fasst. Mitte November wurde im Bundestag ein entsprechender Antrag dafür gestellt. Ob er Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen.
Das Bundesverfassungsgericht soll den Antragstellenden zufolge feststellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden kann. Hilfsweise soll vom Gericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird.