Ende des Corona-Lockdowns Diese Lockerungen sind geplant
Schulen, Shopping, Altenheime, Tourismus, Profifußball: Welche Lockerungen der Corona-Maßnahmen schlägt der Bund den Ländern vor? Ein Überblick.
Schulen
Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten". Abschlussklassen, ältere Grundschüler und Klassen, die nächstes Jahr Prüfungen ablegen, sind bereits vielerorts wieder an den Schulen. Konsens der Bildungsminister der Länder ist außerdem: Bis zu den Sommerferien können etwa über Schichtmodelle alle anderen Schüler wenigstens zeitweise wieder in die Schulen zurückkehren. Einen Normalbetrieb wird es aber erst einmal nicht geben.
Kinderbetreuung
Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln. Diese weiten die Notbetreuung bereits schrittweise aus und haben auch bereits weitere Pläne angekündigt.
Geschäfte
Die Ländern können alle Geschäfte wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde. Seit dem 20. April sind kleine und mittlere Läden wieder geöffnet, aber nur bis zu einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Das hatte für Kritik gesorgt. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler galt keine Flächenbegrenzung.
Tourismus und Gastronomie
Wohin in Zeiten der Corona-Pandemie im Sommer in den Urlaub fahren? Fernreisen dürften auch nach ersten Lockerungen schwierig werden. Urlaub an der deutschen Nord- und Ostsee und in Bayern soll hingegen möglich sein. Die Wirtschaftsminister der Länder streben unter Auflagen in einem Korridor von 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes an. Für touristische Unterbringungen wird demnach eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt.
Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen
In alle bisher von den Ländern erlassenen Verfügungen soll eine Regelung aufgenommen werden, "die jedem Patienten oder Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt".
Profifußball
Der Bund will dem deutschen Profifußball die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebes in der 1. und 2. Bundesliga ermöglichen. "Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen", heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der "Geisterspiele" ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai. Ein genauer Termin ist in der Beschlussvorlage offen gelassen.
Ein von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgelegtes Konzept hat zwar mehrere Ministerpräsidenten und auch den für Spitzensport zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer überzeugt. Mehrere Corona-Fälle beim 1. FC Köln und ein Video, in dem der inzwischen suspendierte Hertha-Profi Salomon Kalou eindrucksvoll dokumentiert, wie Abstandsregeln missachtet werden, ließ allerdings Zweifel aufkommen.
Breitensport
Der Bund will den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Deutschland unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlauben. In der Vorlage wird auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen. Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von eineinhalb bis zwei Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.
Kulturbereich
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Gottesdienste und Gebetsversammlungen. Wie es grundsätzlich im Kulturbetrieb weitergehen soll, ist noch offen.
Großveranstaltungen
Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt. Voraussichtlich wird dies bis mindestens zum 31. August gelten. In einigen Ländern sind bereits große Veranstaltungen bis Herbst abgesagt, wie das Oktoberfest in München, das Cannstatter Volksfest in Stuttgart oder der Marathon in Berlin.