Vermeintliche Attacke Chrupalla scheitert nach Stich-Vorfall vor Gericht
Mit allen Mitteln hatte AfD-Chef Chrupalla versucht, einen vermeintlichen Stich in den Arm auf einer Veranstaltung juristisch verfolgen zu lassen. Nach einer Entscheidung des OLG München ist der Fall nun endgültig vom Tisch.
Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla ist nun endgültig mit dem Versuch gescheitert, eine vermeintliche Attacke bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt im Oktober 2023 juristisch aufarbeiten zu lassen. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies einen Klageerzwingungsantrag des Politikers zurück, wie es nun mitteilte.
Mit dem Antrag wollte Chrupalla sich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wehren. Dies hatte zuvor bereits der Generalstaatsanwalt in München nicht zugelassen, an den sich Chrupalla mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Ingolstädter Ermittler gewandt hatte. Gegen den jetzigen Beschluss des OLG ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
Chrupalla nach "Vorfall" im Krankenhaus
Chrupalla hatte im vergangenen Oktober eine Wahlkampfveranstaltung zur bayerischen Landtagswahl in Ingolstadt unter Verweis auf Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerzen abgebrochen und war in eine Klinik gebracht worden. Er gab an, in den rechten Arm gestochen worden zu sein.
Nach einem Tag konnte er die Klinik wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest. Die AfD verlautbarte damals, dem Parteichef sei eine unbekannte Substanz gespritzt worden. Chrupalla selbst sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei. Eine Blutprobe war jedoch unauffällig.
OLG: Antrag enthält "vage Andeutungen"
Die Behörden leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Unbekannt ein. Der Einstich sei "am ehesten" von einer Pinnnadel verursacht worden, hieß es. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung fanden die Ermittler nicht. Nichts habe zudem auf einen "Anschlag" schließen lassen. Im Dezember stellte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt daher die Ermittlungen ein. Einer Beschwerde Chrupallas dagegen folgte die Generalstaatsanwaltschaft in München nicht, weshalb der AfD-Politiker einen sogenannten Klageerzwingungsantrag stellte.
Diesen wies das Gericht nun unter anderem aus Formgründen als unzulässig ab. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung müsse die Tatsachen, welche die Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben, hieß es in einer Stellungnahme. Der Antrag von Chrupallas Anwalt erschöpfte sich jedoch "in einer fragmentarischen Schilderung des Vorfalls und vagen Andeutungen. Eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit der staatsanwaltschaftlichen Beweiswürdigung fehlte ebenfalls."
Ohnehin könne ein Klageerzwingungsverfahren nur mit dem Ziel geführt werden, die Anklageerhebung gegen einen bestimmten Menschen zu erzwingen.