Gutscheine in Coronakrise Schutz für Verbraucher und Veranstalter
Wenn wegen der Coronakrise Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen ausfallen, sollen Nutzer mit Gutscheinen entschädigt werden. Das geht aus einem Papier des Justizministeriums hervor, das heute beschlossen werden soll.
Egal ob es um die Fußball-Dauerkarte, das Abo im Fitnessclub oder Theater-Tickets geht - sie alle bleiben derzeit wegen der Coronakrise ungenutzt. Nach bisheriger Gesetzeslage haben Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung. Um aber zu verhindern, dass Kultur- und Sportveranstalter reihenweise in die Pleite rutschen, sollen die nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch Gutscheine aushändigen können. Für viele sei "eine die Existenz bedrohende Situation entstanden", heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wörtlich.
Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekaufte Tickets oder abgeschlossene Abos. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater und Sportwettkämpfe listet das Papier aus dem Justizministerium auf. Auch wer eine Monats- oder Jahreskarte für das Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Sportstudio besitzt, könnte so entschädigt werden.
Versuch des Schutzes beider Seiten
Allerdings steht in dem Papier auch: Wird der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, muss der Veranstalter dem Kunden den Wert erstatten. Verbraucherschützer sehen die Planungen trotzdem kritisch: Gehe der Veranstalter bankrott, blieben Nutzer trotzdem auf den Kosten sitzen, so das Argument. Doch genau diese Pleiten will das Gesetz möglichst verhindern. Stimmt das Kabinett wie geplant zu, muss der Entwurf noch durch den Bundestag.
Es ist der Versuch der Bundesregierung, in Corona-Zeiten irgendwie beide Seiten zu schützen - Verbraucher wie Veranstalter.