Nach Forderungen der Länder Ministerium plant schärfere Abschieberegeln
Nach Plänen des Innenministeriums sollen die Regeln für Abschiebungen verschärft werden - Betroffene sollen etwa länger in Gewahrsam genommen werden dürfen. Im Frühjahr hatten die Länder von Kanzler Scholz Maßnahmen gefordert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Regeln für Abschiebungen verschärfen und so abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben. Ein entsprechender Diskussionsentwurf wurde in Berlin veröffentlicht. Er soll nun mit den Kommunen und Ländern besprochen werden, bevor das eigentliche Gesetzgebungsverfahren startet.
Unter anderem plant das SPD-geführte Ministerium, die maximale Dauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage zu verlängern. So sollen die Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung des Betroffenen bekommen. Das Ausreisegewahrsam kann dem Informationsverbund Asyl & Migration zufolge etwa in Transitbereichen von Flughäfen vollzogen werden. Voraussetzung sei, dass der Betroffene seine Ausreisefrist überschritten und fortgesetzt Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Mehr Befugnisse für die Polizei
Auch die Polizei soll bei Abschiebungen mehr Befugnisse bekommen. So sollen Beamte auf der Suche nach einem abzuschiebenden Ausländer etwa in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als nur die des Gesuchten betreten dürfen. Weitere Verschärfungen sind dem Papier zufolge bei Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote geplant, die keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen.
Ausländerbehörden sollen entlastet werden
Um die Ausländerbehörden zu entlasten, sollen die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchtete mit sogenanntem subsidiärem Schutz auf drei Jahre verlängert werden. Damit wären sie Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt. Unter subsidiären Schutz fallen Menschen, deren Leben in ihrer Heimat etwa durch Folter, Todesstrafe oder einen Bürgerkrieg ernsthaft in Gefahr ist.
In einem zweiten Diskussionsentwurf geht es um einen verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden. So soll über das Ausländerzentralregister künftig auch erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. So sollen manuelle Abfragen durch verschiedene Behörden entfallen, um diese zu entlasten.
Länder hatten Maßnahmen von Scholz gefordert
Mit den Diskussionsentwürfen setzt das Innenministerium Forderungen der Länder um, die diese in einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz formuliert hatten. Alle damals geforderten Maßnahmen sollen den Angaben zufolge in den Papieren enthalten sein.