Antrag beim Verfassungsgericht CDU-Politiker will Klimaschutzgesetz stoppen
Nach dem Heizungsgesetz schaltet der CDU-Bundestagsabgeordnete Heilmann nun auch beim Klimaschutzgesetz das Verfassungsgericht ein. Er will damit verhindern, dass es am Freitag im Bundestag verabschiedet wird.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann schaltet zum zweiten Mal bei einem wichtigen Gesetz der Bundesregierung Karlsruhe ein. Er zieht gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro in Berlin bestätigte.
Im vergangenen Sommer hatte das Gericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes gestoppt, bei dem Heilmann den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.
Heilmanns Kritik: zu schnelles Verfahren
Heilmann begründet den Schritt zum Klimaschutzgesetz nun ähnlich wie bei dem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. "Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen", sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.
Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. "Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann", sagte sie.
Bundestag soll am Freitag entscheiden
Heilmann befürchtet, dass der Klimaschutz geschwächt wird. Die Regierung weiche "Klimaschutzziele unzulässig auf", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Außerdem seien die Fehler "massiver" als beim Heizungsgesetz.
Mit seiner einstweilige Anordnung will er verhindern, dass der Bundestag das Gesetz am Freitag beschließt. Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten.
Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt etwa, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Anstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien - was Klimaschutz letztlich in die Zukunft verschiebe.
Zankapfel der Ampel-Koalition
Die mögliche Aufweichung des Klimaschutzes mit der Reform ist seit langem ein Streitthema der Koalitionsparteien. Überraschend hatte die Regierung vergangene Woche einen Änderungsantrag eingebracht.
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Das soll sich in Zukunft ändern: Die Einhaltung der Klimaziele soll nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern mehrjährig mit Blick in die Zukunft und sektorübergreifend.
Erst wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2045 soll die Klimaneutralität erreicht werden. Dann dürfen also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.