Nicht gezahlte Corona-Prämien Pflegebevollmächtigte fordert Aufklärung
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat Aufklärung über nicht gezahlte Corona-Prämien für Pflegekräfte verlangt. Laut Bundesrechnungshof haben viele diesen Bonus nicht erhalten.
Claudia Moll, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, hat kritisiert, dass die vom Staat versprochenen Corona-Prämien nicht an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altenheimen und Krankenhäusern ausgezahlt wurden. Sie verlangt nun Aufklärung. Der Bonus sollte eine kleine Anerkennung für die Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sein.
Nichtzahlung müsse, wo nötig, verfolgt werden
"Wenn diese Mittel aber von einigen Arbeitgebern nicht beantragt - oder noch schlimmer, in die eigene Tasche gesteckt werden - dann wirft das ein düsteres Licht auf diese Arbeitgeber", sagte Moll. Dies müsse, wo nötig, auch verfolgt werden. Insgesamt werde ihr aber berichtet, dass die Boni bei den Angestellten ankämen, fügte die Pflegebevollmächtigte hinzu.
Laut einem bislang noch nicht veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs haben viele Pflegekräfte den 2020 versprochenen, staatlich finanzierten Corona-Bonus anscheinend nicht erhalten. Er komme zu dem Ergebnis, das Verfahren zur Auszahlung der Prämien sei fehler- und missbrauchsanfällig gewesen.
Rechnungshof befürchtet Wiederholung des Problems
Zahlreiche Einrichtungen hatten dem Bericht zufolge keine Auszahlung der Bundesmittel beantragt. Zudem hätten manche Arbeitgeber die staatliche Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern zu Unrecht auch für sich selbst geltend gemacht.
Der Bericht der Kontrollbehörde für die Staatsfinanzen soll im November im zuständigen Haushalts- beziehungsweise Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages beraten und erst dann veröffentlicht werden.
Der Bundesrechnungshof befürchtet, dass sich die Unregelmäßigkeiten bei der Corona-Prämie in diesem Jahr wiederholen, da die Auszahlungen der Prämie für 2022 an die 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem gleichen Muster erfolgen sollten wie beim ersten Corona-Bonus.