
Fehlender Whistleblower-Schutz EuGH verurteilt Deutschland zu Millionenstrafe
Deutschland hat sich zu lange Zeit gelassen, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die Whistleblower vor Repressalien schützen soll. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die Bundesrepublik muss nun 34 Millionen Euro Strafe zahlen.
Deutschland muss 34 Millionen Euro Strafe zahlen, weil es Whistleblower nicht ausreichend geschützt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Bundesrepublik habe Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt, entschieden die höchsten EU-Richter.
Auch gegen Estland, Luxemburg, Ungarn und die Tschechische Republik verhängten die Richter Sanktionen im Umfang von 375.000 bis 2,3 Millionen Euro.
Whistleblower sind Hinweisgeber, die geheime oder illegale Vorgänge in Unternehmen oder Behörden öffentlich machen. Meist sind es Mitarbeiter mit einem privilegierten Zugang zu Informationen. Sie decken Missstände auf, zum Beispiel Korruption oder Umweltverstöße, oft verbunden mit großen Risiken für sich selbst.
Deutschland ließ sich zu lange Zeit
Geklagt hatte die EU-Kommission in Brüssel, weil die betreffenden Staaten die Richtlinie von 2019 zum Schutz von Hinweisgebern nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Frist in nationales Recht umgesetzt hatten.
Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt. Die EU-Länder hatten bis Ende 2021 Zeit, die europäische Gesetzgebung in nationales Recht umzusetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat jedoch erst im Juli 2023 in Kraft.
Staaten müssen geeignete Kanäle einrichten
Europäisches Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften wie im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung oder beim Datenschutz melden können. "Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden", heißt es von der Kommission.
Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstöße melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.
(AZ: C-149/23, C-150/23, C-152/23, C-154/23 und C155/23)