Bericht zu "Panama Papers" Whistleblower verklagt BKA
Laut einem Medienbericht verklagt der "Panama Papers"-Whistleblower das Bundeskriminalamt. Die Behörde habe ihm eine finanzielle Beteiligung an Steuernachforderungen zugesagt und schulde ihm nun Millionen.
Im April 2016 enthüllten die sogenannten Panama Papers ein internationales Geflecht aus Steuerhinterziehung und Korruption. Hinter dem Leak stand eine bis heute nicht bekannte Quelle. Und die strebt nun - sieben Jahre nach dem bis dato größten veröffentlichten Datenleck - einen Rechtsstreit an. Der Beschuldigte: das Bundeskriminalamt (BKA). Der Vorwurf: Die Behörde schulde dem Whistleblower eine Summe von 14,5 Millionen Euro.
Hintergrund der Vorwürfe ist ein Schreiben, das die "Welt am Sonntag" veröffentlichte. Es ist datiert auf den 23. Juni 2017 und trägt die Unterschrift des damaligen BKA-Vizepräsidenten BKA Peter Henzler.
In diesem Schreiben sicherte die Behörde dem Bericht zufolge dem Whistleblower eine Beteiligung von zehn Prozent an den Erlösen durch Strafgelder und Steuernachforderungen zu, die Deutschland infolge der "Panama Papers" einnehmen würde. Greifen sollte der Deal ab einer Summe von 50 Millionen Euro nachträglichen Steuereinnahmen.
Allerdings müsste klar nachzuweisen sein, dass die Einnahmen auf Ermittlungen zu den "Panama Papers" und damit auf die von der unbekannten Quelle übermittelten Datensätze zurückgehen. Der Whistleblower sollte ab 2018 jährlich eine Auflistung über die "rechtskräftig eingezogenen Gelder" erhalten.
BKA bestätigt Authentizität des Schreibens
Das BKA bestätigte der "Welt am Sonntag" die Authentizität des Schriftstücks, nannte aber unter Berufung auf die in dem Schreiben zugesicherte Vertraulichkeit keine weiteren Einzelheiten.
Bekannt ist, dass das BKA unter finanzieller Beteiligung des Bundeslandes Hessen die geleakten Daten der "Panama Papers" im Juli 2017 kaufte - für fünf Millionen Euro. Eine eigenes eingerichtete Sonderheit der Behörde befasste sich im Anschluss mit dem dadurch aufgedeckten Fällen von Steuerbetrug in der Bundesrepublik.
Weltweit wurden durch die "Panama Papers" mehr als eine Milliarde Euro an Steuernachforderungen eingenommen, in Deutschland waren es mehr als 160 Millionen Euro. Doch eine Provision will der Whistleblower nie erhalten haben, wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt. Demnach habe sich das BKA auf Nachfragen stets auf die Klausel berufen, dass die Einnahmen direkt auf die Daten der "Panama Papers" zurückzuführen sein müssten - und die Summe aus diesen Fällen habe die vereinbarte Grenze der 50 Millionen Euro noch nicht erreicht.
Erstes Gericht schmetterte anonyme Klage ab
Nun will der Whistleblower seine finanzielle Beteiligung offenbar juristisch durchfechten, allerdings in den USA. Laut der "Welt am Sonntag" reichte er im Juni Klage bei einem Bezirksgericht in Washington ein. Diese sei jedoch abgelehnt worden, weil der Kläger nicht bereit gewesen sei, seine Identität zu offenbaren. Nun versuche es der Whistleblower bei einem Gericht in New York. Das BKA teilte der Zeitung hingegen mit, nichts von einer Klage gegen die eigene Behörde zu wissen.
In den USA ist es laut einem in der Zeitung zitierten Strafrechtsexperten üblich, Whistleblower an Strafzahlungen zu beteiligen, die durch die erhaltenen Hinweise eingenommen werden konnten.
In Deutschland sei die Rechtslage jedoch eine andere: Die durch Behörden im Rahmen der "Panama Papers"-Ermittlungen eingezogenen Steuernachzahlungen seien ins Eigentum des Staates übergegangen und dürften somit nicht an Privatleute ausgezahlt werden. Auch das von Henzler unterzeichnete Schreiben zweifelte der Experte als Grundlage für eine Klage an: Denn ein "bloßes Leistungsversprechen ohne den Willen, es jemals zu erfüllen", habe keine strafrechtlichen Konsequenzen für den früheren BKA-Vize.