Beschluss des Kabinetts Lobbyregister soll aussagekräftiger werden
Wer hat auf welches neue Gesetz Einfluss genommen? Um das künftig leichter nachvollziehbar zu machen, soll das Lobbyregister des Bundestages überarbeitet werden. Das hat das Kabinett beschlossen.
Das Lobbyregister des Bundestages soll verschärft und aussagekräftiger werden, um Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren deutlicher zu machen. Das Kabinett beschloss eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag. Diese müssen sich nun um die Umsetzung kümmern.
Geplant ist demnach etwa, dass Kontakte von Lobbyisten in Ministerien künftig bis auf Referentenebene nachvollziehbar sein müssen. Auch soll eingetragen werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht.
Außerdem sollen Lobbyisten künftig angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Abgeordnete des Bundestags oder Regierungsmitglieder waren. Damit solle der "Drehtüreffekt" nachvollziehbarer werden, wenn ehemalige Amts- oder Mandatsträger in die Wirtschaft wechseln.
Lob von Transparenz-Organisationen
Die Organisationen Lobby Control und Transparency Deutschland lobten den Kabinettsbeschluss als Schritt in die richtige Richtung. Er sei "ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu der überfälligen Reform", hieß es etwa von Lobby Control. Es brauche aber noch weitreichendere Schritte.
So ein Schritt wäre aus Sicht von Transparency Deutschland, die Ausnahmen im Lobbyregister zu streichen, die für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gelten. Diese Ausnahmen sind auch innerhalb der Koalitionsparteien umstritten - gegen ihre Abschaffung gebe es aber verfassungsrechtliche Bedenken, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.
Einflussnahme auf Gesetze soll nachvollziehbarer werden
Das Lobbyregister ist seit Anfang 2022 über die Webseite des Bundestags erreichbar. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung von Bundestag und Bundesregierung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen und zum Beispiel Angaben machen über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten - bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Beschlossen hatte das Register noch die alte große Koalition. Die Parteien der Ampel-Koalition hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Datenbank zu überarbeiten. Unter anderem soll dadurch allen neuen Gesetzen entnehmbar werden, welche Interessenvertreter darauf Einfluss genommen haben.