Ein Mann hält eine elektronische Aufenthaltsüberwachung vor das Bein eines Mannes.

Kabinett billigt Änderung Fußfesseln sollen gegen häusliche Gewalt helfen

Stand: 08.01.2025 20:24 Uhr

Kurz vor der Bundestagswahl bringt die Regierung noch eine Gesetzesänderung auf den Weg, mit der Frauen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden sollen. Doch ob die Zeit dafür reicht, ist fraglich.

Seit dem Jahreswechsel hat der Wahlkampf so richtig begonnen. Die ersten Plakate hängen auf den Straßen und die Parteien werben um Stimmen bei der Wahl am 23. Februar. Trotzdem wird in der Bundesregierung noch gearbeitet, das Kabinett tagte. Ein Thema: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt.

Konkret wurde eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf soll ermöglicht werden, dass Tätern künftig das Tragen einer Fußfessel vorgeschrieben wird. So sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen für drei Monate eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können - mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate. Außerdem sollen Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.

Union will bis nach der Wahl warten

Doch ob die Änderungen tatsächlich noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen werden, ist fraglich. Die Union dämpft bereits die Erwartungen. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) kritisiert, dass der Entwurf "kurz vor knapp" erstellt worden sei. Die Länder hätten kaum Zeit, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Doch sie müssten das Gewaltschutzgesetz am Ende umsetzen. "Ein Neuaufschlag in der neuen Legislatur scheint mir insgesamt erfolgversprechender."

Wissing will "keinen Aufschub"

Der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing will es trotzdem versuchen. "Der Kampf gegen häusliche Gewalt duldet keinen Aufschub", sagte er. Beinahe jeden zweiten Tag töte in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Die Zahlen häuslicher Gewalt stiegen seit Jahren an. "Wir müssen insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen", so Wissing. Der Bundestag könne den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl beschließen, "und er sollte das dringend tun".

Das Justizministerium wies darauf hin, dass die Überwachung auf Ausnahmefälle beschränkt sei - und zwar wenn eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers bestehe.

Als Vorbild gilt Spanien. Dort gibt es bereits eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt. Es werden keine festen Verbotszonen überwacht, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz. Stattdessen geht es darum, den Abstand zwischen Täter und Opfer im Blick zu behalten. Das Opfer trägt dabei eine GPS-Einheit mit sich. Befindet sich der Täter mit der Fußfessel - absichtlich oder unabsichtlich - in seiner Nähe, wird ein Alarm bei der Polizei ausgelöst. Gleichzeitig erhält das Opfer einen Warnhinweis.

Sachsen nutzt spanisches Modell

Die Bundesländer sind in der Frage einer Fußfessel teils schon weiter und nutzen dafür auch das Polizeirecht sowie die Regelungen der Führungsaufsicht. Letztere greifen allerdings nur bei verurteilten Straftätern. Allerdings gibt es auch bei den Landesregierungen den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung, die das Verfahren vereinfachen würde. 

In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, im Freistaat werde nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das nun mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die Behörden mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.

Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) hält es für falsch, dass das Tragen der Fußfessel im Entwurf der Bundesregierung auf drei Monate begrenzt wird. Er sagt: "Das ist aus unserer Sicht zu kurz."

Bislang sind Verbote möglich

Das bisherige Gewaltschutzgesetz, das seit 2002 in Kraft ist, ermöglicht Betroffenen unter anderem, vor dem Familiengericht Schutz zu beantragen. Bislang ist beispielsweise das Verbot möglich, eine Wohnung zu betreten oder sich zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Mit der geplanten Änderung könnte künftig auch eine elektronische Fußfessel zur Überwachung des Aufenthaltsorts angeordnet - wenn die Gesetzesänderung noch beschlossen werden sollte.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete hr-iNFO am 08. März 2024 um 13:00 Uhr.