Entscheidung des EuGH Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Geklagt hatte Österreich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt einer Klage gegen die Pkw-Maut in Deutschland statt. Die deutsche Pkw-Maut verstößt damit gegen EU-Recht. Die geplante Abgabe sei diskriminierend, weil die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf Autofahrern aus anderen EU-Staaten liege, entschied der EuGH. Hintergrund ist, dass deutsche Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen.
Damit hatte eine Klage Österreichs Erfolg. Österreich kritisierte, dass die Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen zwar zunächst von allen bezahlt werden soll. Fahrzeughalter aus Deutschland würden dann allerdings in mindestens gleicher Höhe über die Kfz-Steuer entlastet. Das stelle eine "mittelbare Diskriminierung" aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, erklärte der EuGH. Dadurch liege die "wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedsstaaten zugelassenen Fahrzeugen".
Überraschendes Urteil
Der EuGH-Generalanwalt hatte Anfang des Jahres eine Abweisung der Klage empfohlen. Das höchste europäische Gericht folgt meistens dem Generalanwalt. Deshalb ist das Urteil nun überraschend.
Vor dem EuGH wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt, Deutschland von Dänemark. Die EU-Kommission hatte zuvor ihre Bedenken gegen das deutsche Maut-Gesetz fallen gelassen.
Maut war ab Oktober 2020 geplant
Die Pkw-Maut sollte nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eigentlich im Oktober 2020 eingeführt werden. Beschlossen wurde das jetzt geltende Gesetz bereits im Jahr 2017.
Eigentlich sollte die PKW-Maut im Oktober 2020 starten.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Maut, die als Herzensprojekt der CSU gilt.
Aktenzeichen: C-591/17