Vermittlungsausschuss Kompromisse bei Digitalisierung, Schiene und Straße
Lange herrschte Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern in mehreren Gesetzesvorhaben. Nun einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bei einer Reihe von Themen.
Die Digitalisierung der Verwaltung kann kommen: Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss beim Onlinezugangsgesetz geeinigt. Die neue Fassung soll am Freitag zur Abstimmung in den Bundestag und den Bundesrat.
Wer einen neuen Personalausweis braucht oder sich ummelden möchte, der muss dafür meistens selbst aufs Amt. Bis 2028 soll das auch online funktionieren. Dann soll jeder und jede ein deutschlandweit einheitliches digitales Bürgerkonto bekommen. Dem ursprünglichen Gesetz hatte der Bundesrat im April die Zustimmung verweigert. Nun hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss ausgearbeitet.
Nicht durchsetzen konnten sich die Länder allerdings mit ihrer Forderung, dass der Bund die Kosten für die Digitalisierung übernimmt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte die Einigung einen Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland. Die Zettelwirtschaft habe in sehr vielen Bereichen ein Ende, so die SPD-Politikerin.
Instandhaltung des Schienennetzes
Außerdem einigte sich der Vermittlungsausschuss darauf, dass sich der Bund künftig auch direkt an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen kann - und nicht nur an Bauprojekten. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist wichtig für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken.
Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder zuverlässiger zu werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte, damit könnten nun Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur umgesetzt werden, um die Pünktlichkeit von Zügen wieder sicherzustellen.
Mehr Spielraum für Kommunen im Straßenverkehrsgesetz
Einig wurden sich Bundesrat und Bundestag auch beim Straßenverkehrsgesetz. Hier geht es darum, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte, Kommunen hätten jetzt mehr Handlungsfreiheit, um Bussen, Radfahrenden und Fußgängern mehr Platz einzuräumen und so die Sicherheit vor Ort entscheidend zu verbessern.
Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren
Außerdem einigten sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses darauf, dass in Gerichtsverfahren künftig häufiger Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen soll. Voraussetzung seien geeignete Fälle und ausreichende Kapazitäten. Ob Verhandlungen auch "vollvirtuell" stattfinden können, bleibt den Ländern überlassen. Normalerweise muss zumindest der Vorsitzende Richter oder die Richterin im Gerichtsgebäude sein.
Keine Einigung ist hingegen bei Plänen zur Dokumentation von Hauptverhandlungen in Sicht. Den Reformplänen zufolge soll der Ton künftig aufgezeichnet und dann verschriftlicht werden. Zusätzlich sollen Länder auch Bildaufzeichnungen machen können. Sie zweifeln allerdings am Bedarf, fürchten um den Opferschutz und warnen vor unmäßigem Aufwand.
Mit Informationen von Lissy Kaufmann, ARD-Hauptstadtstudio