Screenshot Sucharit Bhakdi vom Youttube-Kanal Kai Stuht - Project Fovea
Exklusiv

Antisemitische Aussagen Wie das Unaussprechbare sagbar wird

Stand: 20.11.2021 11:41 Uhr

"Das Volk der Juden" habe von den Nazis das "Erzböse" gelernt und "umgesetzt", so äußerte sich der Ex-Bundestagskandidat Bhakdi. Die Staatsanwaltschaft Kiel sieht darin keine strafbare Volksverhetzung - mit diskussionswürdigen Begründungen.

Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.

In dieser Aussage von Sucharit Bhakdi, dem ehemaligen Bundestagskandidaten der Partei "Die Basis", sieht die Staatsanwaltschaft Kiel keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung. "Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht", heißt es in der Begründung, die tagesschau.de vorliegt.

Darüber hinaus sei Bhakdi unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er - neben einer zweifellos bezweckten Herabsetzung der Situation in Israel - die Zustände im Nationalsozialismus verharmlosen oder billigen wollte.

Nur "Israelkritik"?

Die Staatsanwaltschaft übersieht aber dabei, dass Bhakdi seine Vorwürfe nicht gegen die israelische Regierung oder den Staat Israel richtet, sondern explizit gegen das "Volk der Juden". Die zuvor von ihm beispielhaft angeführten Juden waren zudem niemals israelische Staatsbürger.

Das sieht auch Stephan Kramer, Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen, so: "Sieht man sich die Formulierung aber an, so werden 'Juden' explizit angesprochen - und nicht nur der Staat Israel", erklärt er gegenüber tagesschau.de. "Die Staatsanwaltschaft versucht nicht einmal eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Sachverhalt." Es sei dringend nötig, den tatsächlichen Schutzzweck des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs zur Volksverhetzung wieder in Erinnerung zu rufen, mahnt Kramer. "Dazu braucht es mutige Staatsanwaltschaften und Richter."

"Wir machen gerade quer durch Deutschland oft ernüchternde Erfahrungen mit der Justiz", kommentiert Michael Blume, der Beauftragte gegen Antisemitismus der Landesregierung Baden-Württemberg, gegenüber tagesschau.de die Entscheidung der Kieler Ankläger. "In der Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Bhakdi überrascht die Begründung, dass der Staat Israel gar nicht gesetzlich geschützt sei."

Bhakdis Partei: "unglückliche Wortwahl"

Bhakdi hat seine Aussagen bis heute trotz zahlreicher Proteste weder zurückgenommen noch erklärt. Dafür gab seine Partei später ein öffentliches Statement ab, laut dem ihr seit Jahrzehnten in Deutschland lebende und publizierende Bundestagskandidat kein deutscher Muttersprachler sei und ihm bisher jegliche politische Erfahrung fehle. Die "unglückliche Wortwahl" entspringe "der Sorge um die Menschen in Israel", der Antisemitismus-Vorwurf sei falsch.

Weitere Shoah-Relativierungen durch Bhakdi und seinen Verein

Der Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" (MWGFD), dessen Vorsitzender Bhakdi ist, veröffentlichte kurz darauf einen Brief angeblicher Holocaust-Überlebender und ihrer Nachkommen. Darin werden die aktuellen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie erneut mit dem Holocaust verglichen werden, jedoch als "größer und raffinierter" bezeichnet.

Als Verantwortliche für das Schreiben wurden die israelischen Anwälte Ruth Machnes und Arie Suchovolsky genannt. Beide sind für die Impfgegner-Organisation "Anshei Emet" (People of Truth) tätig. Im Frühjahr hatten sie fälschlicherweise behauptet, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag habe eine von ihnen eingebrachte Klage gegen Israel wegen Durchführung illegaler Experimente an israelischen Bürgern angenommen. Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) bezeichnete den Offenen Brief "klar erkennbar als Versuch, sich mithilfe von jüdischen und israelischen Stimmen gegen den Antisemitismusvorwurf zu immunisieren".

In schlechter Gesellschaft

Mehrere aktuelle und ehemalige Mitglieder des Vereins MWGFD waren zuvor ebenfalls durch Antisemitismus, Shoah-Relativierungen und NS-Vergleiche aufgefallen. So behauptete das ehemalige Vorstandsmitglied Stefan Homburg, die Maßnahmen gegen die Coronapademie entsprächen der Situation in Deutschland von 1933. In Bezug auf aktuelle Entwicklungen stellt er die Frage nach einer "Bundeskristallnacht". MWGFD-Mitglied Heinrich Fiechtner sagte, wer die Corona-Schutzimpfung "leichtfertig propagiere", mache sich "zu einem Jünger Josef Mengeles".

Auch Bhakdi scheint seine "unglückliche Wortwahl" nicht wirklich zu bedauern und operiert erneut mit Holocaust-Vergleichen: In einem Video warb sein Verein für Spenden für das MWGFD-Mitglied Stephan Hockertz, der sich laut dem Vizevorsitzenden Roland Weikl Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung durch Flucht ins Ausland entzogen hat. Bhakdi sprach darin erneut von den angeblichen Holocaustopfern und deren Nachkommen, die die Impfung als "Einleitung des zweiten Holocausts" bezeichnet haben sollen, und verglich Hockertz mit den Verfolgten des Dritten Reichs. Zuletzt äußerte sich Bhakdi auch gegenüber der "Fuldaer Zeitung" ähnlich.

Stereotyp und Klischee

"Ich habe mir als Politiker angewöhnt, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden nicht zu kritisieren. In diesem Fall mache ich jedoch eine Ausnahme", erklärte der Beauftragten des Landes Schleswig-Holstein für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Peter Harry Carstensen, gegenüber tagesschau.de zu Bhakdis Aussagen.

Peter Harry Carstensen

Der ehemalige Ministerpräsident Carstensen findet, dass die Strafverfolgungsbehörden ihren Handlungsspielraum in Bezug auf antisemitische Taten besser ausschöpfen sollten.

Diese seien, wenn man die internationale anerkannte Definition anlege, eindeutig antisemitisch: So bedienen sie den Stereotyp "der Juden" als monolithische Einheit und das Klischee einer jüdischen Machtclique. Antisemitische Straftaten werden zu wenig verfolgt, beklagt der ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident. "Wie soll ich einen Antisemiten von antisemitischen Aussagen abhalten, wenn er ahnen kann, dass ihm keine Strafe droht?"

Antisemitismusbeauftragter fordert sensiblere Justiz

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, erkennt in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ein strukturelles Problem: "An dem geschilderten Vorfall werden aus meiner Sicht zwei Dinge deutlich. Erstens hat die Corona-Pandemie sehr stark dazu beigetragen, dass Antisemitismus heute wieder salonfähig ist. Was früher nur gedacht wurde, wird jetzt offen gesagt. Dazu gehört offensichtlich leider auch, dass Hetze gegen Juden und schlimmste antisemitische Verschwörungsmythen offen in Fernsehkameras gesprochen werden", erklärte er gegenüber tagesschau.de.

Felix Klein, Antisemitismus-Beauftragter der Bundesregierung

Der Antisemitismusbeauftragte Klein sieht in der Aussage Bhakdis einen Tabubruch, der nicht unwidersprochen bleiben darf.

"Als besonders erschütternd empfinde ich dabei, dass dies von einem Menschen kommt, der als Bundestagskandidat und damit als Repräsentant unserer parlamentarischen Demokratie angetreten ist", so Klein weiter. Aus seiner Sicht bedürfe es grundsätzlich einer stärkeren Sensibilisierung der deutschen Justiz, was das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus angeht. "Deswegen setze ich mich dafür ein, dass in allen Ländern Antisemitismusbeauftragte in den Staatsanwaltschaften eingerichtet werden."

Antisemitismusforscherin: kein Einzelfall

Anja Thiele, Wissenschaftliche Referentin der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) hält die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht für gerechtfertigt: "Sie ist aber leider kein Einzelfall in der deutschen Strafverfolgung. Antisemitische Straftaten, die einen Bezug zu Israel aufweisen, werden sehr oft nicht als antisemitisch interpretiert." Dabei sei der antiisraelische Antisemitismus genauso gefährlich wie alle anderen Erscheinungsformen des Antisemitismus auch, betonte sie gegenüber tagesschau.de. "Er ist sogar die derzeit am weitesten verbreitetste Form des Antisemitismus, die noch zudem immer aggressiver auftritt."

Die Vorstellung, dass Juden und Jüdinnen das "absolut Böse", "die Hölle" oder den "Teufel" symbolisieren, sei eine Form der Dämonisierung, die schon durch das Christentum im Mittelalter verbreitet wurde. "Heute wird diese uralte antisemitische Abwertung auf Israel übertragen." Abgesehen davon beinhaltet das Zitat auch eine für den Antisemitismus typische Täter-Opfer-Umkehr: Es impliziert, Israel sei schlimmer als das nationalsozialistische Deutschland. "Damit wird nicht nur Israel erneut dämonisiert, sondern auch die Shoah relativiert."

Update vom 20.11.2021: Elio Adler, Vorsitzender der "WerteInitiative. jüdisch-deutsche Positionen" und einer der Anzeigeerstatter, hat Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel eingelegt.