Zerschlagung des Konzerns verletzte Grundrechte Menschenrechts-Gericht gibt Jukos-Klage teilweise statt
Die Zerschlagung des Ölkonzerns Jukos durch die russische Regierung war im Prinzip legal - so lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Trotzdem seien dabei Rechte des Unternehmens verletzt worden. Eine Entscheidung über den geforderten Schadensersatz von 98 Milliarden Dollar (72 Milliarden Euro) steht noch aus.
Von Bernd Wolf, SWR Rechtsredaktion
Russland hat keine Gesetze missbraucht, als es 2007 den Energiekonzern Jukos zerschlug. Dennoch haben die russischen Behörden bei der faktischen Verstaatlichung des Chodorkowski-Konzerns, so nennen es Kritiker, Menschenrechte verletzt.
Die Richter urteilten, Jukos habe kein faires Verfahren in den Prozessen um Steuerhinterziehung erhalten. Daneben seien auch die Eigentumsrechte des Konzerns verletzt worden, und zwar bei der Berechnung der Strafzahlungen und Steuern des Konzerns. Mit unverhältnismäßigen Mittel seien Steuerschulden des Konzerns eingetrieben worden, was schließlich zum Ende von Jukos führte.
Mehr als 70 Milliarden Euro Schadensersatz gefordert
In der Folge kam Ex-Jukos-Chef und Putin-Gegner Michail Chodorkowski in Haft. Über den von Jukos geforderten Schadensersatz von mehr als 70 Milliarden Euro, den höchsten gerichtlichen Streitwert weltweit, hat das Gericht noch nicht entschieden. Man wolle erst eine mögliche Einigung zwischen Jukos, Chodorkowski und der russischen Regierung abwarten, hieß es in Straßburg.
Das Urteil der Kammer ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Jukos-Anwälte als auch Russland haben drei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen.