Gentechnik-Pflanzen Umweltschützer scheitern vor dem EuGH
Wird eine Gentechnik-Pflanze in der EU zugelassen, können Kritiker diese Entscheidung überprüfen lassen. Doch wie viel Beweise müssen sie dafür auf den Tisch legen? Diese Frage hat nun der EuGH geklärt.
In der EU werden immer wieder genetisch veränderte Pflanzen zugelassen - vor allem zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Dabei geht es um Mais, Soja, Raps, Zuckerrüben und Baumwolle. Für die Zulassung gelten strenge Regeln.
Zunächst muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Risiken für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier wissenschaftlich bewerten. Auf dieser Grundlage entscheiden dann entweder die Mitgliedstaaten oder die EU-Kommission über die Zulassung einer Gen-Sorte.
Kritik an Zulassung von Monsanto-Sojabohne
2012 hatte die EU-Kommission dem umstrittenen Saatgut-Konzern Monsanto, der mittlerweile zu Bayer gehört, erlaubt, Futter- und Lebensmittel auf den Markt zu bringen, die Gen-Sojabohnen enthalten. Die Monsanto-Sojabohne gefährde die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt nicht mehr als eine herkömmliche Sojabohne.
Die Gentechnik-Kritiker von Testbiotech wollen, dass die Brüsseler Behörde diese Entscheidung überprüft. Umweltorganisationen können nach europäischem Recht verlangen, dass die EU-Kommission Entscheidungen in Umweltsachen überprüft. Dieses Mitspracherecht räumt ihnen seit 2006 die Aarhus-Verordnung ein.
Nach einem Urteil des EU-Gerichts erster Instanz von 2018 zählt auch die Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel zu den "Angelegenheiten des Umweltrechts" - unabhängig davon, ob es um den Anbau gentechnisch veränderter Sorten gehe, oder nur darum, dass diese innerhalb der EU auf den Markt gebracht werden. Die EU-Kommission hatte zunächst argumentiert, dass es lediglich um die Beurteilung von Gesundheits- und nicht um Umweltrisiken gehe.
"Erhebliche Zweifel" an Zulassung notwendig
Auf dieser Grundlage hat Testbiotech mittlerweile acht Mal beantragt, dass die EU-Kommission die Zulassung eines Gentechnik-Produkts überprüft - inklusive des Verfahrens, über das heute entschieden wird. Keiner der Anträge war bei der EU-Kommission erfolgreich. In vier Fällen haben die Gen-Kritiker geklagt - und dabei das Urteil von 2018 erstritten.
Nun musste der Europäische Gerichtshof zum ersten Mal klären, welche Anforderungen ein Antrag auf eine solche interne Überprüfung erfüllen muss, um erfolgreich zu sein. Müssen Umweltorganisationen konkrete Beweise dafür haben, dass die Zulassung einer genetisch veränderten Sorte falsch war? Oder reichen Anhaltspunkte für erhebliche Zweifel oder gar Vermutungen aus?
Die Luxemburger Richter bestätigten dabei das Urteil des EU-Gerichts erster Instanz von Ende 2016. Das heißt, Umweltorganisationen müssen "alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte anführen", die "erhebliche Zweifel" an der Zulassung begründen können. Der Antrag von Testbiotech hatte diese Anforderungen aus Sicht der Richter nicht erfüllt.
Den aktuellen Rechtsstreit haben die Gentechnik-Kritiker damit endgültig verloren. Sie halten es dennoch für sinnvoll, dass Nichtregierungsorganisationen eine solche "interne Überprüfung" anstoßen können. "Es zwingt die EU-Kommission dazu, sich zu rechtfertigen", sagt Christoph Then. "Es ist wichtig diesen Hebel weiter zu haben. Damit kann man nicht alles stoppen. Aber es ist ein Baustein in der Diskussion um die Gentechnik.