Höhe der Zahlung variiert stark Viele Tarifbeschäftigte bekommen Inflationsprämie
Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten in Deutschland können sich über eine Inflationsausgleichsprämie freuen. Im Schnitt sind es 2.761 Euro. Allerdings gibt es je nach Branche teils deutliche Unterschiede.
Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland profitiert von einer Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Dämpfung des Inflationsschocks. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben seit Oktober 2022 mit 77,9 Prozent mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie erhalten - oder werden sie bis Jahresende 2024 noch ausgezahlt bekommen.
Bei der Prämie handelt es sich um eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die Bundesregierung hatte die Sonderzahlung steuer- und abgabenfrei gestellt, um die Belastungen der Energiekrise und der zeitweise stark gestiegen Inflation für die Beschäftigten abzumildern. Den Experten des Statistischen Bundesamts zufolge liegt die durchschnittliche Summe pro Person bislang bei 2.761 Euro.
Immer weniger Tarifbeschäftigte
"Die Daten zur Inflationsausgleichsprämie zeigen, dass Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag gute Chancen haben, zusätzlich zum Grundentgelt noch eine Sonderzahlung zu bekommen - ähnlich wie dies beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Fall ist", sagte Malte Lübker, Entgeltexperte aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung.
Inzwischen arbeiten aber noch etwa die Hälfte der Beschäftigten in Betrieben, die an einen Flächen- oder Haustarifvertrag gebunden sind. Viele Betriebe orientieren sich allerdings freiwillig an Branchentarifverträgen. Wie viele der tariflosen Arbeitgeber die Prämie zahlen und in welcher Höhe, geht aus den Daten nicht hervor.
Große Unterschiede - je nach Branche
Bei den Tarifbeschäftigten, die die Prämie bekommen, gibt es deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. Die niedrigste Sonderzahlung gab es demnach im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.104 Euro sowie in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 1.689 Euro.
Am meisten erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3.000 Euro), Erziehung und Unterricht (2.999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.943 Euro).
Mit jeweils rund 96 Prozent haben im Verarbeitenden Gewerbe und dem Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung anteilig die meisten Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent), in der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 Prozent) und im Handel (24,4 Prozent) profitieren anteilig die wenigsten davon.
Kaufkraftverluste trotz gestiegener Löhne
Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket trug nach bereits veröffentlichten Daten dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im vergangenen Jahr um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.
Das war der höchste Zuwachs seit Einführung der Statistik im Jahr 2010. Ihm stand im Jahresschnitt allerdings eine Inflation von 5,9 Prozent gegenüber. 2023 war damit trotz deutlicher Lohnsteigerungen das dritte Jahr in Folge mit kräftigen Kaufkraftverlusten für die Tarifbeschäftigten.