Online-Ticketverkauf Kartellamt wirft Bahn Wettbewerbsverstöße vor
Das Kartellamt wirft der Deutschen Bahn vor, Ticketplattformen wie Trainline oder Omio zu benachteiligen. Künftig muss die Bahn diesen etwa Daten zu Verspätungen liefern. Die Bahn reagierte "mit großem Unverständnis".
Bei der Vermarktung von Bahntickets hat die Deutsche Bahn nach Ansicht des Bundeskartellamts konkurrierende Online-Plattformen wettbewerbswidrig benachteiligt, die ebenfalls Bahnfahrkarten verkaufen. Nun hat der Bahnkonzern eine Weisung durch das Amt erhalten.
"Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken", hieß es von der Behörde.
Herausgabe von mehr Daten gefordert
Konkret geht es um die Herausgabe von Daten etwa zu Verspätungen, Zugausfällen, zusätzlichen Bahnfahrten oder auch zu aktuellen Gleisangaben und Gleiswechseln bestimmter Züge. Diese Daten hat die Bahn nach Ansicht der Kartellwächter den Portalen wie etwa Trainline und Omio nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt.
Für die Vermittlung der Bahntickets hat das Unternehmen zudem den Wettbewerbern eine Provision vorenthalten. Ohne solche Provisionen rechnet sich die Vermarktung der Tickets für die Plattformen nicht.
Nun weist das Kartellamt die Deutsche Bahn an, diese Versäumnisse auszuräumen. Eine einvernehmliche Lösung sei nach langen Verhandlungen gescheitert. "Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung."
Provision und Leistungsentgelt
"Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", so Kartellamtschef Andreas Mundt zur Begründung. Künftig muss die Bahn daher auch "ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt" und eine Provision beim Ticketverkauf zahlen.
Außerdem ist es den Vermarktern künftig erlaubt, eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. Bislang gab es eine Ungleichbehandlung, da die Bahn selbst ebenfalls seit langem ihren Ticketkäufern solche Angebote macht.
Bahn will Beschwerde einlegen
Die Weisung der Bahn stieß bei den betroffenen Parteien auf ein unterschiedliches Echo. Die Vermarkter äußerten sich erfreut über die Entscheidung der Behörde. "Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden", so etwa Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline.
Die Bahn will indes gegen die Weisung der Kartellbehörde Rechtsmittel einlagen. Dies ist innerhalb eines Monats möglich. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch bestandskräftig. Über eine Beschwerde entschiede dann das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Laut der Bahn greift das Bundeskartellamt "in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB" ein. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stünden keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.