Drogeriemarktkette Schlecker Klage des Insolvenzverwalters wird neu geprüft
Es geht um 212 Millionen Euro. Der Schlecker-Insolvenzverwalter kann hoffen, dass frühere Lieferanten wegen illegaler Preisabsprachen doch Schadenersatz zahlen müssen. Der BGH entschied, dass dies neu geprüft werden muss.
Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker könnte eine Schadenersatzklage des Insolvenzverwalters doch noch zum Erfolg führen: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe urteilte, dass das Frankfurter Oberlandesgericht dessen Forderungen vorschnell abgewiesen hatte.
Damit zieht sich das Insolvenzverfahren zwar immer weiter in die Länge. Gleichzeitig besteht für die Gläubiger Hoffnung, dass es am Ende mehr Geld zu verteilen gibt. Immerhin geht es um mindestens 212 Millionen Euro. Diesen Betrag fordert Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz von mehreren großen Drogerieartikelherstellern ein.
Unzulässige Kartellabsprache
In einem Arbeitskreis mit dem Titel "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" hatten die Drogerieartikelhersteller und Schlecker-Lieferanten untereinander Informationen darüber ausgetauscht, was sie mit Schlecker verhandeln wollten. Eine unzulässige Kartellabsprache, meinte das Bundeskartellamt und verhängte staatliche Bußgelder.
Nach der Schlecker-Insolvenz klagte auch der Insolvenzverwalter gegen die Lieferanten: Wegen der Absprachen habe das Unternehmen Schlecker überhöhte Preise zahlen müssen und Schäden in Millionenhöhe erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Klage des Insolvenzverwalters noch abgewiesen. Schlecker habe nicht beweisen können, dass durch die Kartell-Absprachen wirklich ein Schaden entstanden sei.
Schadenersatzklage geht in "neue Runde"
Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat diese Entscheidung aus Frankfurt heute aufgehoben. Der BGH sagt: Es gebe durchaus die Erfahrung, dass bei Kartellabsprachen die Preise hinterher höher sind als die Preise im normalen Wettbewerb. Dem habe das OLG in Frankfurt am Main zu wenig Gewicht beigemessen.
Deshalb müssten die Richter dort jetzt noch einmal genau prüfen, ob Schlecker nicht doch einen Schaden geltend machen könne. Die Schadensersatzklage gehe in eine "neue Runde", so der Vorsitzende des BGH-Kartellsenats Wolfgang Kirchhoff.
Am Ende mehr Geld für "Schlecker-Frauen"?
Die Drogeriemarktkette Schlecker hatte 2012 Insolvenz angemeldet. Viele tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem Frauen, verloren damals ihren Job. Sollten diese Klage und andere Kartellklagen Erfolg haben, käme das Geld vor allem den ehemaligen Mitarbeiterinnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugute. Das heutige BGH-Urteil gibt den Gläubigern zumindest die Hoffnung, dass bei der Schlecker-Insolvenz am Ende mehr Geld verteilt werden kann.
Az. KZR 42/20