Energiepauschale für Studierende Eine Million Anträge bewilligt
Nach mehreren Verzögerungen können Studierende und Fachschüler seit dem 15. März Energiepauschale beantragen. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als eine Million Anträge bewilligt.
Mehr als eine Million Anträge auf die 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler sind bislang bewilligt worden. Das teilte das Bundesministerium für Bildung mit. Bisher hätten knapp 650.000 Antragsteller Geld erhalten, in Summe entspricht das rund 130 Millionen Euro.
Das Ministerium zeigt sich zufrieden mit der Abwicklung: "Jede Stunde kommen gerade etwa 10.000 hinzu. Zwischen Antrag und Bewilligung vergingen durchschnittlich fünf Stunden", schrieb der parlamentarische Staatssekretär Jens Brandenburg. In den meisten Fällen sei das Geld innerhalb von zwei Werktagen auf dem Konto. "Das zeigt, wie gut die Plattform einmalzahlung200.de funktioniert, die wir gemeinsam mit Sachsen-Anhalt aufgebaut haben."
Warten auf Entlastungen
Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Die Umsetzung hatte sich aber immer wieder verzögert.
Außerdem gab es Kritik am sogenannten BundID-Konto, das für das Antragsverfahren zwingend vorausgesetzt wird. Netzaktivisten mahnten an, dass es laut Datenschutzgrundverordnung eigentlich auch einen analogen Weg der Antragstellung geben müsse. Auf Twitter berichten Nutzer außerdem von Problemen bei der Einrichtung des Kontos.
200 Euro für Studierende und Fachschüler
Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist zudem ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. Einen entsprechenden Antrag stellt man auf der von Bund und Ländern dafür eingerichteten Antragsplattform einmalzahlung200.de. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.
Anm. der Red.: In einer früheren Version dieser Meldung hieß es, Voraussetzung für den Anspruch auf die Energiepauschale sei, dass Studierende und Fachschüler zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Ergänzt haben wir nachträglich, dass es sich um eine Hochschule oder Ausbildungsstätte in Deutschland handeln muss.