Gutachten zu Gesetzesreform Mieterbund fordert harte Sanktionen bei Mietwucher
Mietwucher ist in Deutschland verboten, der entsprechende "Mietwucherparagraph" kommt aber kaum zur Anwendung. Der Mieterbund fordert von der Politik Voraussetzungen, damit Vergehen stärker geahndet werden können.
Besonders in deutschen Großstädten belasten immer weiter steigende Mieten Mieterinnen und Mieter und Menschen auf Wohnungssuche. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat deshalb ein Reformprogramm vorgelegt, das die angespannte Lage am Wohnungsmarkt befrieden und Wohnen wieder billiger machen soll.
"Die Reform des Mietwucherparagrafen ist überfällig, da Mieterinnen und Mieter aufgrund zahlreicher Ausnahmen von der sogenannten Mietpreisbremse im Mietrecht kaum vor zu hohen Mieten geschützt werden", sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des DMB.
Ein Instrument gegen Mietwucher
Der Mietwucherparagraf gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, Vermieter zu sanktionieren, die eine unangemessen hohe Miete verlangen. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldstrafe bestraft werden. Liegt der Mietpreis sogar 50 Prozent oder mehr über der Vergleichsmiete, kann das sogar eine Straftat sein. Bedingung für beide Fälle ist, dass keine günstigere Wohnung in der Gemeinde verfügbar ist.
Derzeit müssen die Mieter selbst nachweisen, dass der Vermieter diese Zwangslage bei der Wohnungssuche ausgenutzt und dabei eine unangemessen hohe Miete verlangt hat. "Ein solcher Nachweis ist aber in der Praxis unmöglich", moniert der Mieterbund seit langem. Daher werde das Gesetz in der Praxis kaum angewendet, und das sei das Problem.
Gutachten zu Gesetzentwurf
Im Bundesrat liegt bereits ein Gesetzesentwurf, der die Formulierung "Ausnutzen einer Zwangslage" aus dem ursprünglichen Gesetz streichen sollte. Doch bislang ist das Gesetz nicht verabschiedet, die Bundesregierung konnte sich nicht auf ein Votum einigen.
Das jetzt vorgelegte Gutachten des Mieterbunds zu diesem Gesetzesentwurf kommt nun aber zu einem eindeutigen Urteil: "Der Entwurf des Bundesrates ist verfassungskonform und es bestehen keinerlei rechtliche Bedenken gegen seine Umsetzung", so Siebenkotten.
"Durch die Reform des Mietwucherparagrafen könnte endlich gegen die Vermieter und Vermieterinnen vorgegangen werden, die geltende Vorgaben zum Mietrecht missachten und überteuerte Wohnungen am Markt anbieten", so Siebenkotten. Damit würde der Mietwucherparagraf auch praxistauglicher werden.
Kaltmieten stärker kappen
Zudem fordert der Mieterbund zur stärkeren Entlastung der Mieter auch eine verstärkte Kappung der Kaltmieten und eine Einbeziehung aller Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete. Aktuell wird die ortsübliche Vergleichsmiete nur aus den üblichen Mieten gebildet, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.