Immobilienmarkt Wohnungssuche dauert oft länger als ein Jahr
Jeder Zweite sucht laut einer Studie eines Immobilienportals länger als ein Jahr nach einer Wohnung. Der Deutsche Mieterbund gibt Tipps, worauf zu achten ist - und was Vermieter nicht verlangen dürfen.
In Deutschland haben es viele Menschen wegen hoher Mieten und des Mangels an Wohnungen auf dem Immobilienmarkt schwer. Mehr als jede und jeder Zweite (54,4 Prozent) sucht länger als ein Jahr, um ein neues Zuhause zu finden, wie aus einer Studie der Internetplattform ImmoScout24 hervorgeht. Die Gesamtzahl der aktiven Suchaufträge steige deutschlandweit - und damit auch die Konkurrenz. Danach würden die Chancen von Mietsuchenden sinken, zu finden, was ihren Vorstellungen von Lage, Größe und Preis entspreche.
Wie eine Umfrage der Online-Plattform unter 1.183 Menschen zeigt, beschäftigten sich 22,7 Prozent von ihnen sogar mehr als zwei Jahre mit der Suche nach einem neuen Zuhause. Rund 64 Prozent sind zuversichtlich, dass sie in diesem Jahr noch das Richtige finden. Gut 16 Prozent derjenigen, die in diesem Jahr umziehen möchten, machen sich danach keine Hoffnungen.
Der Markt sei sehr angespannt, sagt ImmoScout24-Geschäftsführerin Gesa Crockford. "Besonders die seit Jahren steigenden Mieten führen dazu, dass eine neue Wohnung eigentlich immer mit gestiegenen Kosten verbunden ist."
Suche in Wohnungsportalen reicht oft nicht
Melanie Weber-Moritz, die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, dringt angesichts dieser Zahlen gegenüber tagesschau.de auf mehr bezahlbaren Wohnraum. Dieser könne nur mit entsprechender Förderung entstehen. Außerdem verwies sie auf die von der Ampel-Koalition vereinbarte Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit. "Ein großer gemeinnütziger Wohnungssektor ist ein Garant für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, weshalb wir auf die Umsetzung der Vereinbarung drängen", sagte Weber-Moritz.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts rät der Deutsche Mieterbund dazu, nicht nur auf offizielle Wohungssuchportale oder Annoncen zu setzen, sondern Kollegen, Freunde und Familie zu informieren, dass man auf Wohnungssuche sei. Viele Wohnungen würden weitervermietet, ohne dass sie "offiziell" angeboten werden.
Zum anderen sei der erste Kontakt mit dem potenziellen Vermieter, Verwalter oder Makler wie ein Bewerbungsgespräch. "Man sollte entsprechend auftreten und angezogen sein", empfiehlt der Mieterbund.
Der persönliche Eindruck zählt
Auch eine frühere Umfrage von ImmoScout24 unterstreicht das: Danach ist Vermietern bei der großen Auswahl von Wohnungsbewerbungen der persönliche Eindruck am wichtigsten.
Abstandszahlungen, die der wohnungssuchende Mieter leisten soll, damit er die Wohnung anmieten kann oder damit der Vormieter auszieht, sind laut Mieterbund grundsätzlich unzulässig. "Zulässig sind dagegen Ablösevereinbarungen, also Kaufverträge, mit denen sich der wohnungssuchende Mieter verpflichtet, Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu kaufen", heißt es.
Ablösevereinbarungen haben Grenzen
Aber auch diese Verträge seien nur solange wirksam, wie Kaufpreis und Wert der übernommenen Gegenstände "nicht in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen". Von einem auffälligen Missverhältnis kann man nach geltender Rechtsprechung ausgehen, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Zeitwert des Kaufgegenstandes liegt.
Ein Beispiel des Mieterbunds: Schließen Mieter und Vermieter eine Ablösevereinbarung über eine zehn Jahre alte Einbauküche zu einem Kaufpreis von 4.000 Euro ab und beträgt der Zeitwert der Küche nur noch 2.000 Euro, dann ist die Vereinbarung nur bis zur Höhe von 3.000 Euro wirksam (Zeitwert plus 50 Prozent). Soweit er schon gezahlt hat, kann er sein Geld zurückfordern. Dieser Anspruch verjähre erst nach drei Jahren.