Asyl in der EU EuGH stärkt Flüchtlingsschutz für Palästinenser
Millionen Menschen stehen unter dem Schutz des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA. Doch wenn der nicht ausreicht, können staatenlose Palästinenser auch in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden, so der Europäische Gerichtshof.
Wenn Palästinenser Asyl in der Europäischen Union suchen, galt nach EU-Recht bisher dies: Sind sie unter dem Schutz des Flüchtlingshilfswerks UNRWA, haben Palästinenser grundsätzlich keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der EU. So steht es in Artikel 12 der sogenannten Qualifikationsrichtlinie aus dem Jahr 2011.
Von dieser Regelung gibt es aber eine wichtige Ausnahme, wie der Europäische Gerichtshof heute noch einmal klarstellt: Wenn das UNRWA keinen "Schutz und Beistand" gewähren kann, dann können Palästinenser doch in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden.
Gericht: Massive Verschlechterung der Lebensbedingungen
Der EuGH präzisiert auch, wann diese Ausnahme von der Regel gilt. Und zwar dann, wenn das Flüchtlingshilfswerk UNRWA "keine menschenwürdigen Lebensbedingungen" und nicht ein "Mindestmaß an Sicherheit" für die Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich bieten kann.
Die europäischen Richterinnen und Richter betonen ausdrücklich: Die Lebensbedingungen im Gazastreifen haben sich seit dem Beginn des Krieges "in noch nie dagewesener Weise verschlechtert".
Jetzige Sicherheitslage in Gaza ist entscheidend
Im konkreten Fall hatten eine palästinensische Mutter und ihre minderjährige Tochter bereits 2018 Asyl in Bulgarien beantragt. Das bulgarische Gericht muss jetzt die Vorgaben des EuGH beachten und bei seiner Entscheidung über den Asylantrag die schlechte humanitäre Lage berücksichtigen, wie sie jetzt im Gazastreifen herrscht.
Wegen der Lebensumstände dort und angesichts der Tatsache, dass das UNRWA den Palästinensern in Gaza kaum ausreichend Schutz bieten kann, sind die Chancen auf Asyl in der EU für die Menschen in Gaza zumindest auf dem Papier deutlich gestiegen.
Urteil hat europaweite Auswirkungen
Das EU-Recht kennt zwar noch weitere Ausnahmen, wann es für Palästinenser keinen Schutz geben kann. Beispielsweise wenn sie als Angehörige der Hamas Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine andere schwere Straftat begangen haben.
Aber für die Mehrheit der Palästinenser im Gazastreifen gilt: Das neue EuGH-Urteil ist nicht nur in Bulgarien, sondern in allen EU-Staaten zu beachten. Auf seiner Grundlage dürfte es für Menschen aus Gaza, die in die EU fliehen konnten, leichter werden, Flüchtlingsschutz zu bekommen.