Entscheidung über Haftantrag Puigdemont bleibt auf freiem Fuß
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will, dass Kataloniens Ex-Regierungschef Puigdemont ausgeliefert wird. Diesen Antrag bereitet sie gerade vor. Den Antrag, ihn sofort in Haft zu nehmen, lehnte das OLG hingegen ab.
Im juristischen Verfahren um den katalanischen Ex-Regierungschef Carles Puigdemont hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG) es abgelehnt, den Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen.
Das Gericht sehe "nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr Puigdemonts, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt". Die Anordnung vom 5. April, nach der Puigdemont unter Auflagen aus der Haft entlassen wurde, bleibe bestehen.
Generalstaatsanwalt will Auslieferung
Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, den Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Anlass hierfür seien neue von den spanischen Behörden übermittelte Informationen gewesen, insbesondere Videos, die gegenüber spanischen Polizisten verübte Gewalttätigkeiten zeigten, so die Anwaltschaft.
Nach seiner Festnahme war Puigdemont in der Justizvollzugsanstalt Neumünster inhaftiert.
"Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist", teilte die Behörde mit. Demnach sei nach deutschem Recht nicht nur eine Strafbarkeit wegen Hochverrats, sondern auch wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall möglich. Deshalb sei von einer erhöhten Fluchtgefahr auszugehen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Die Generalstaatsanwaltschaft bereitet nach eigenen Angaben nun den Antrag vor, die Auslieferung für zulässig zu erklären. Wann mit einer abschließenden Entscheidung darüber zu rechnen ist, ist nach Angaben des Gerichts derzeit noch offen. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft liege noch nicht vor.
"Das ist heute ein weiterer Zwischenschritt im Auslieferungsverfahren. Wir befinden uns immer noch in 'Teil 1' mit der Frage: Soll Puidgemont in Untersuchungshaft? Die Generalstaatsanwaltschaft hat das erneut beantragt, weil aus ihrer Sicht neue Informationen vorliegen, auf deren Basis Puidgemont am Ende auch wegen des schwereren Vorwurfs der 'Rebellion' ausgeliefert werden könne. Deshalb sieht man 'Fluchtgefahr'. Das Oberlandesgericht hat aber heute entgegnet, er darf auf freiem Fuß bleiben.
Wichtig für den weiteren Ablauf ist: 'Teil 2' des Verfahrens hat noch gar nicht begonnen. Darin wird abschließend geprüft, ob die Auslieferung zulässig ist. Den Antrag zu 'Teil 2' bereite man gerade vor, so die Generalstaatsanwaltschaft. Über den Antrag wird dann das Oberlandesgericht entscheiden."
Vorwurf: Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder
Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen seiner Rolle beim katalanischen Streben nach Unabhängigkeit Rebellion sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor und fordert seine Auslieferung. Der Politiker wurde am 25. März auf Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen.
Das OLG in Schleswig erließ am 5. April einen Auslieferungsbefehl wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte diesen aber gegen Auflagen außer Vollzug. Puigdemont wurde nach der Hinterlegung einer Kaution von 75.000 Euro aus dem Gefängnis von Neumünster entlassen, darf die Bundesrepublik aber nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.
Das Gericht erklärte seinerzeit zur Begründung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweise". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand Hochverrat sei nicht erfüllt, weil Puigdemont zuzurechnende Gewalttaten in Katalonien kein Ausmaß erreicht hätten, das den Willen der spanischen Verfassungsorgane hätte beugen können.