Strafzahlung für Weidel-Spende Erneute Gerichtsschlappe für AfD
Weitere juristische Schlappe für die AfD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil, wonach die AfD ein in der Spendenaffäre um Fraktionschefin Weidel verhängtes Bußgeld von 396.000 Euro zahlen muss.
In der Affäre um illegale Parteispenden hat die AfD eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme der Spende leisten muss.
Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte. Da das Parteiengesetz Parteien verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.
AfD: Geld war eine Direktspende
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia" überwiesen worden.
Das Oberverwaltungsgericht folgte hingegen der Sichtweise des Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar, teilte das Gericht mit. Die Revision wurde nicht zugelassen.
OVG 3 B 28/21