Großes Plus bei Betriebsvermögen Rekord bei Erbschaft- und Schenkungssteuern
Nicht alle Schenkungen oder Vererbungen sind so groß, dass Steuern fällig sind - und sie in der Statistik auftauchen. Bei den Übertragungen jenseits der Freibeträge aber hat es 2023 einen Rekord gegeben.
Die Deutschen vererben und verschenken immer mehr. Das beschert auch dem Staat Rekordeinnahmen durch Erbschafts- und Schenkungssteuern. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sei 2023 gegenüber 2022 um 19,8 Prozent auf den Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt mit. Von 2021 auf 2022 war es laut den Berechnungen noch um 14 Prozent gesunken.
Im Jahr 2023 wurden demnach Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro gezählt - fast 45 Prozent mehr als im Vorjahr, erklärte das Bundesamt. Der Anstieg beruhe vor allem auf dem geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt habe (plus 100,7 Prozent). Das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro - sogenannte Großerwerbe - vervierfachte sich laut den Angaben fast im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro (plus 273,3 Prozent).
Das berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse wuchs laut Bundesamt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro an. Das geerbte Betriebsvermögen stieg demnach ebenfalls - um 22,3 Prozent auf fünf Milliarden Euro. Die Großerwerbe seien von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 gestiegen.
Plus bei Steuereinnahmen
Auch die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich laut Bundesamt um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Demnach entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (minus 4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (plus 24,9 Prozent). Das beruhe insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens im Wert von über 26 Millionen Euro, erklärten die Statistiker. Im Jahr 2022 betrug der Wert dieser Großerwerbe laut den Angaben noch 4,8 Milliarden Euro, 2023 stieg er auf 17,1 Milliarden (plus 257,3 Prozent).
Nur ein Teil der Übertragungen erfasst
Das Bundesamt wies allerdings darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübertragungen liefert. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen lägen innerhalb der Freibeträge, sodass in der Regel keine Steuer festgesetzt werde und sie nicht in der Statistik enthalten seien.
Die Freibetragshöhe ist nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen beziehungsweise Schenkenden gestaffelt. Für Ehepartner liegt sie etwa bei 500.000 Euro.