Bundestag beschließt Vergleichsportal Klinik-Atlas soll im April online gehen
Der Bundestag hat ein Vergleichsportal für Kliniken beschlossen. Gesundheitsminister Lauterbach preist den künftigen Online-Atlas als Mehrwert für Patienten an. Unumstritten ist die Maßnahme aber nicht.
Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland soll bald auch ein staatlicher Online-Atlas Auskunft geben. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend das Krankenhaus-Transparenzgesetz der Ampel-Koalition. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für den interaktiven Klinik-Atlas im Internet, der im Mai 2024 veröffentlicht werden soll. Nach Plänen des Gesundheitsministeriums können die Menschen dann Informationen über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten abrufen.
Auch Komplikationsraten sollen genannt werden
Der Atlas soll konkrete Angaben bereitstellen, die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung helfen sollen, in welchem Krankenhaus sie welche Eingriffe vornehmen lassen. Genannt werden sollen etwa die Fallzahlen von angebotenen Krankenhausleistungen und die Zahl der Ärzte und Pflegekräfte. Außerdem werden zum Beispiel das Verhältnis von personeller Ausstattung und Leistungsumfang genannt. Zudem sollen unter anderem die Komplikationsraten veröffentlicht werden - also Angaben zu nicht vollständig geglückten Behandlungen.
Das Gesundheitsministerium erklärte, die Angaben sollen übersichtlich und allgemeinverständlich sein und aktualisiert werden. Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen. Die Krankenkassen hatten das Gesetz im Vorfeld begrüßt, weil es Versicherten und einweisenden Ärzten wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität gebe.
Lauterbach: Transparenz längst überfällig
Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte anlässlich der Abstimmung, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, würden Menschen bei der Wahl der Klinik oft allein gelassen. "Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verändern."
Patientinnen und Patienten hätten ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten. "Mit dem interaktiven Klinik-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten“, sagte Lauterbach. Diese Transparenz sei längst überfällig und werde nun im Verbund mit der "großen Krankenhausreform" geschaffen.
Widerstand der Bundesländer
Das Transparenzgesetz, das Ende September vom Kabinett beschlossen worden war, ist Teil der von Gesundheitsminister Lauterbach angeschobenen Krankenhausreform. Diese zielt im Kern darauf ab, dass sich Kliniken künftig auf jene Eingriffe spezialisieren, die sie besonders gut beherrschen. Der Gesundheitsminister erhofft sich davon eine verbesserte Behandlungsqualität.
Insbesondere die Bundesländer hatten dem Minister vorgeworfen, im Gesetz durch die Hintertür die umstrittene und von den Ländern abgelehnte Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen einzuführen.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, die Veröffentlichung des Klinik-Atlasses habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung: "Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt."
Bedenken von Patientenschützern
Die Unionsparteien im Bundestag halten das Vergleichsportal für überflüssig. "Dinge, die die Welt nicht braucht - nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz", sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger vor der Abstimmung. Die Informationen zur Wahl eines Krankenhauses ließen sich auch über die Weiße Liste abrufen. Diese wurde schon vor mehr als zehn Jahren von der Bertelsmann Stiftung und den Dachverbänden der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen erstellt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor negativen Konsequenzen des Registers für alte und pflegebedürftige Menschen. Vorstand Eugen Brysch äußerte die Sorge, dass Kliniken künftig jüngere und erfolgversprechende Patienten bevorzugt behandeln könnten, um bessere Bewertungen zu erzielen. Dagegen könnten ältere oder chronisch kranke Menschen, die häufig unter Mehrfacherkrankungen litten und deren Behandlung teurer sei, die Bewertungen verschlechtern.